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Kommunalwahl |
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Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen am 10. September 2006 in Uslar. Dann wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Uslar den Rat, die Ortsräte und den Kreistag sowie die Bürgermeisterin/den Bürgermeister:
Rat
Die Zahl der Mitglieder des Rates der Stadt Uslar richtet sich nach der Anzahl der Einwohner. Für die Wahl am 10. September 2006 sind 33 Vertreter für den Zeitraum von 5 Jahren zu wählen.
Ortsräte
Gemäß § 4 der Hauptsatzung der Stadt Uslar werden für die Ortsteile Ahlbershausen, Dinkelhausen, Fürstenhagen, Gierswalde, Kammerborn, Offensen, Vahle und Verliehausen je 5 Mitglieder;
für die Ortsteile Allershausen , Bollensen, Delliehausen, Eschershausen, Schlarpe, Sohlingen und Wiensen je 7 Mitglieder;
für die Ortsteile Schönhagen, Schoningen und Volpriehausen je 9 Mitglieder sowie
für den Ortsteil Uslar 15 Mitglieder gewählt.
Bürgermeister/in
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird direkt von den Bürgerinnen und Bürger gewählt. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Sie/Er ist Leiter der Verwaltung, gesetzlicher Vertreter und Repräsentant der Stadt.
Bei der in Uslar erstmaligen Direktwahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters erfolgt deren/dessen Amtsantritt zum 01.02.2007.
Kreistag
Der Kreistag als Hauptorgan des Landkreises ist in seiner Zuständigkeit mit dem Rat der Stadt vergleichbar. Er setzt sich aus den Kreistagsabgeordneten und dem Landrat zusammen. Der Kreistag wird ebenfalls für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) ist, wer am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzt,
- nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- seit mindestens dem 10. Juni 2006 den Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat (Wahlgebiet für die Kreiswahl ist der Landkreis Northeim, für die Rats- und die Bürgermeisterwahl das Stadtgebiet und für die Ortsratswahlen das Gebiet der jeweiligen Ortschaft von Uslar)
Im Gebiet der Stadt Uslar dürfen rund 13.000 Bürgerinnen und Bürger wählen. Wer die Wahlvoraussetzungen erfüllt, wird in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigungskarte. Haben Sie bis zum 18. August 2006 keine Wahlbenachrichti-gungskarte erhalten, sollten Sie sich mit dem Bürgerbüro der Stadt Uslar in Verbindung setzen.
Wann und wo können Sie wählen?
Die Stadt Uslar ist in 28 Wahlbezirke eingeteilt (Wahlbezirke...). Auf der Wahlbenachrichti-gungskarte ist vermerkt, wo Sie wählen können.
Die Wahllokale sind am Wahltag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet.
Nur wer am Wahltag ausnahmsweise nicht in das Wahllokal kommen kann, hat in den ge-setzlich vorgesehenen Fällen die Möglichkeit, das Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben. Möchten Sie per Briefwahl Ihre Stimme abgeben, kann dieses auf der Rückseite der Wahl-benachrichtigungskarte beantragt werden. Die Unterlagen werden Ihnen dann umgehend zugesandt. Gegebenenfalls auch an die Urlaubsanschrift (ins Ausland/nur befristet).
Vom 21. August bis zum 08. September 2006 können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlbüro im Rathaus beantragt werden. Dort können Sie auch gleich vor Ort wählen, egal in welchem Wahlbezirk der Stadt Northeim Sie wohnen.
Im Krankheitsfall können die Briefwahlunterlagen sogar noch bis zum 10. September, 15.00 Uhr, durch eine beauftragte Person abgeholt werden. Hierzu muss zusätzlich zum unterschriebenen Antrag eine formlose schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.
Mehr zur Briefwahl und die notwendigen Unterlagen zur Beantragung eines Wahlscheins finden Sie auch hier: Briefwahl
Wie wird gewählt?
Bei den Kommunalwahlen sind die so genannten Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes sowie der Niedersächsischen Gemeindeordnung zu beachten.
allgemein
Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Kommunalwahl teilnehmen.
unmittelbar
Die Kandidaten bzw. Parteien und Wählergruppen werden direkt von den Wahlberechtigten gewählt.
frei
Jede Person kann ohne Zwang und Kontrolle entscheiden, wen sie wählt und ob sie von ihrem Wahlrecht überhaupt Gebrauch macht.
gleich
Jede Wählerstimme hat den gleichen Wert.
geheim
Jede wahlberechtigte Person muss die Möglichkeit haben und ist verpflichtet, ihre Stimme unbeobachtet in einer Wahlkabine abzugeben. Sie soll damit nicht von anderen in ihrer Stimmabgabe beeinflusst oder gar unter Druck gesetzt werden. Der gefaltete Stimmzettel wird anschließend in eine versiegelte Wahlurne gesteckt.
Wie gebe ich meine Stimme ab?
Jeder Wähler erhält für jede Wahl einen Stimmzettel. Diese Stimmzettel sind für jede Wahl (Rats-/Ortsrats-/Bürgermeister und Kreistagswahl) andersfarbig gestaltet. Auf den Stimmzetteln sind die jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber aufgeführt.
Für die Rats-, Ortsrats- und Kreistagswahlen hat jeder Wähler drei Stimmen, die entweder einem Wahlvorschlag (Partei oder Wählergruppe) oder einer Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden kann. Es ist auch möglich, die Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge und/oder Bewerberinnen und Bewerber zu verteilen.
Bei der Bürgermeisterwahl hat jeder Wähler nur eine Stimme.
Wer ist wählbar?
Wählbarkeit zum Kreistag/Rat/Ortsrat
So wie das aktive Wahlrecht ist auch das passive Wahlrecht ein wesentlicher Bestandteil unserer repräsentativen Demokratie. Gewählt werden kann, wer am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens dem 10. März 2006 im Wahlgebiet (Kreis, Stadt Ortsteil)wohnt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt und
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Wählbarkeit zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister
Für die Bürgermeisterwahl ist wählbar, wer am Wahltag
- das 23., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt,
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und
- die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
Hier verlangen die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht, dass die Bewerber ihren Wohnsitz in Uslar haben.
Einreichung der Wahlvorschläge
Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen können Wahlvorschläge einreichen. Sind die oben aufgeführten Voraussetzungen zur Wählbarkeit erfüllt, kann man sich als Kandidat einer Partei aufstellen lassen, eine Wählergruppe mit anderen Bürgern bilden oder als Einzelbewerber zur Wahl antreten.
Außerdem muss eine Unterstützung des Wahlvorschlages durch die persönliche Unter-schriftsleistung von Wahlberechtigten des Wahlgebietes erfolgen. Für den Rat und für den Ortsrat Uslar sind hierfür 20 und für alle anderen Ortsräte jeweils 10 Unterstützungs-unterschriften erforderlich.
Befreit von den Unterstützungsunterschriften sind nur die Parteien und Wählergruppen, die bereits seit dem 15.09.2005 im Rat bzw. im Deutschen Bundestag oder Niedersächs-ischen Landtag vertreten sind.
Für die Wahlvorschläge als Bürgermeister beläuft sich die Zahl der notwendigen Unter-schriften auf das Fünffache der Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder. Das bedeutet, dass ein Wahlvorschlag zum Bürgermeister der Stadt Uslar mit 165 Unterschriften unterstützt werden muss.
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge bei der Wahlleitung der Stadt Uslar endete am 24. Juli 2006 um 18.00 Uhr.
Wann wird eine Stichwahl durchgeführt?
Wenn bei der Wahl zum Bürgermeister kein Kandidat/keine Kandidatin mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, muss eine Stichwahl erfolgen. Zwei Wochen später, also am 24. September 2006, müssen die beiden mit den meisten Stimmen, noch einmal zur Wahl antreten. In diesem Wahlgang ist diejenige oder derjenige gewählt, der die meisten Stimmen erhält. Eine neue Wahlbenachrichtigungskarte wird für die Stichwahl nicht versandt.
Wahldurchführung und Wahlergebnis
Neben dem Wahlamt sind weitere Wahlorgane wie die Gemeindewahlleitung, der Gemeindewahlausschuss und die Wahlvorstände der einzelnen Wahlbezirke beteiligt. In Uslar ist Stadtdirektor Herbert Meistering Gemeindewahlleiter und Vorsitzender des Wahlausschusses .
Dem Wahlausschuss gehören noch sechs Bürgerinnen und Bürger als Beisitzer an.
Der Wahlvorstand sorgt in seinem Wahlbezirk für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen. Nach Ende der Wahlzeit werden durch den Wahlvorstand die Stimmzettel ausgezählt und das Wahlergebnis für den Wahlbezirk festgestellt. Die Einzelergebnisse der Wahlbezirke werden dann am Wahlsonntag zum Gesamtergebnis zusammengeführt. Weitere Informationen und Erläuterungen zu der Berechnung der Sitzverteilung bei der Kommunalwahl können im Wahlamt angefordert werden.
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