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UHV Schwülme
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Willkommen auf den Seiten des Unterhaltungsverbandes Schwülme.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Informationen über den Verband anbieten.

Der UHV Schwülme ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst. Sitz ist Uslar. Aufsichtsbehörde ist der Landkreis Northeim.
Die gesetzliche Grundlage bilden das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) und das Wasserverbandsgesetz (WVG). Grundlage des verbandlichen Handelns ist die Verbandssatzung.

Organe des Verbandes sind der Vorstand und die Verbandsversammlung, die jeweils für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt werden.
Verbandsvorsteherin ist die Bürgermeisterin der Stadt Uslar, Martina Daske.

Das Verbandsgebiet ist das Niederschlagsgebiet

  • der Schwülme und ihrer Nebenflüsse in den Landkreisen Northeim (Ahle, Italbach, Malliehagenbach, Martinsbach, Rehbach) und Göttingen (Auschnippe) entsprechend der Verordnung über das Verzeichnis der Gewässer II. Ordnung in Gebieten der Unterhaltungsverbände in der jeweils geltenden Fassung,
  • der Schwülme in der Gemeinde Wahlsburg, Landkreis Kassel, von der Landesgrenze zu Niedersachsen bis zur Mündung in die Weser einschließlich der Flutmulde vor der Wesermündung,
  • des Hessenbaches in der Gemeinde Oberweser, Landkreis Kassel, zwischen den Landesgrenzen zu Niedersachsen einschließlich des Arenbornes von der Einmündung des Bleichbornes am westlichen Ortsrand von Heisebeck bis zur Mündung in den Hessenbach.

    Insgesamt werden 84,2 km Gewässerlänge betreut.

Die Karte weist für den hessischen Bereich des Unterhaltungsverbandes Schwülme leider nur die Einzugsgebiete aus. Flächenmäßig betroffen sind die Gemeinden Wahlsburg und Oberweser.

Die beitragspflichtige Fläche umfasst 29.325 ha.

Die Verbandsarbeit wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert. Da der Verband keinen Gewinn erwirtschaftet, werden die Beitragssätze jedes Jahr neu durch die Verbandsversammlung so festgesetzt, dass die Einnahmen die zu erwartenden Kosten decken.

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