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Plakatanschlag zur Kommunalwahl am 11. September 2016

Von den zugelassenen Kandidaten können auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Stellschilder (Größe etwa 1 m²) installiert werden.
Durch die Aufstellung der Schilder dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt sowie Bäume und Anlagen nicht beschädigt werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Wahlplakate an privaten Anlagen und Einrichtungen im Straßenraum, wie Leitungsmasten, Schaltschränken oder Transformatorstationen, an Hauswänden, Mauern oder Zäunen ohne Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers nicht angeklebt oder in anderer Weise angebracht werden dürfen.

Die Stadt Uslar ist mit der Anbringung von sog. Auslegerwerbung an ihren Lichtmasten einverstanden, sofern eine Größe von DIN A 1 nicht überschritten wird und die angebrachten Ausleger mit einer Schutzunterlage befestigt werden, so dass nach deren Entfernung keine Rückstände verbleiben.
Die Erlaubnis wird nicht erteilt für farbige Lichtmasten. Bei Beschädigungen (z.B. durch Entfernen von Klebebändern) wird die Stadt Uslar Schadenersatz geltend machen.

Unmittelbar nach dem Wahltag sind die Stellschilder und Ausleger wieder zu entfernen, da diese sonst von der Stadt Uslar kostenpflichtig entfernt werden.

Uslar, den 20. Juni 2016

STADT USLAR
Der Bürgermeister

gez.
Bauer

 

Ihre Stadt Uslar
erstellt am 23.06.2016

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