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17.04.2021|10:00-16:30Weidenzauberei im ErlebnisWald
29.04.2021|19:30Lesung mit Eva Almstädt
14.05.2021Tag des Wanderns 2021
15.05.2021|15:00Kultur-Naturhistorische Radtour von Uslar nach Lippoldsberg
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Grundsteuer A und B sowie Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021

Für das Gebiet der Stadt Uslar werden die Grundsteuer A und B sowie die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021 gemäß der zuletzt erteilten Bescheide auf die Beträge festgesetzt, die für das Vorjahr zu entrichten waren.
Bei der Grundsteuer A und B haben sich keine Veränderungen bei dem Hebesatz ergeben. Auch bei der Hundesteuer ist gegenüber dem Jahr 2020 keine Veränderung eingetreten.

Zahlungsaufforderung


Die Abgaben sind 2021 ohne besondere Aufforderung zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen für die


1. Grundsteuer

15. Feb., 17. Mai, 16. Aug., 15. Nov. für Quartalszahler, 01. Juli für Jahreszahler und

 

2. Hundesteuer

01. Juli

 

auf eines der im letzten Bescheid angegebenen Bankkonten der Stadtkasse unter Angabe der Finanzadressdatei (FAD) und der Objektnummer zu überweisen oder einzuzahlen. Sollten in Ihrem letzten Bescheid andere Fälligkeitstermine angegeben sein, bitte ich darum, diese vorrangig zu beachten.


Für Teilnehmer am Abbuchungsverfahren der Stadtkasse werden die Zahlungster-mine automatisch überwacht und berücksichtigt. Die Abbuchungen ab 03.02.2021 erfolgen im SEPA-Verfahren.

 

Die Höhe der Abgaben und die Fälligkeitstermine ergeben sich aus dem Jahresbescheid 2020 oder dem zuletzt zugestellten Bescheid.


Hinweis
In der Regel werden für Grund- und Hundesteuer Dauerbescheide erteilt, so dass die Be-scheide aus 2020 auch für 2021 Gültigkeit besitzen.

 


Uslar, 06.01.2021
Der Bürgermeister


gez. Bauer

 

Ihre Stadt Uslar
erstellt am 05.01.2021

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