Grundsteuer A und B sowie Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021
Für das Gebiet der Stadt Uslar werden die Grundsteuer A und B sowie die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021 gemäß der zuletzt erteilten Bescheide auf die Beträge festgesetzt, die für das Vorjahr zu entrichten waren.
Bei der Grundsteuer A und B haben sich keine Veränderungen bei dem Hebesatz ergeben. Auch bei der Hundesteuer ist gegenüber dem Jahr 2020 keine Veränderung eingetreten.
Zahlungsaufforderung
Die Abgaben sind 2021 ohne besondere Aufforderung zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen für die
1. Grundsteuer
15. Feb., 17. Mai, 16. Aug., 15. Nov. für Quartalszahler, 01. Juli für Jahreszahler und
2. Hundesteuer
01. Juli
auf eines der im letzten Bescheid angegebenen Bankkonten der Stadtkasse unter Angabe der Finanzadressdatei (FAD) und der Objektnummer zu überweisen oder einzuzahlen. Sollten in Ihrem letzten Bescheid andere Fälligkeitstermine angegeben sein, bitte ich darum, diese vorrangig zu beachten.
Für Teilnehmer am Abbuchungsverfahren der Stadtkasse werden die Zahlungster-mine automatisch überwacht und berücksichtigt. Die Abbuchungen ab 03.02.2021 erfolgen im SEPA-Verfahren.
Die Höhe der Abgaben und die Fälligkeitstermine ergeben sich aus dem Jahresbescheid 2020 oder dem zuletzt zugestellten Bescheid.
Hinweis
In der Regel werden für Grund- und Hundesteuer Dauerbescheide erteilt, so dass die Be-scheide aus 2020 auch für 2021 Gültigkeit besitzen.
Uslar, 06.01.2021
Der Bürgermeister
gez. Bauer