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Grundsteuer A und B sowie Hundesteuer für das Kalenderjahr 2020

Für das Gebiet der Stadt Uslar werden die Grundsteuer A und B sowie die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2020 gemäß der zuletzt erteilten Bescheide auf die Beträge festgesetzt, die für das Vorjahr zu entrichten waren.

Bei der Grundsteuer A und B haben sich keine Veränderungen bei dem Hebesatz ergeben. Auch bei der Hundesteuer ist gegenüber dem Jahr 2019 keine Veränderung eingetreten.

Zahlungsaufforderung

Die Abgaben sind 2020 ohne besondere Aufforderung zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen für die

 

1. Grundsteuer 17. Feb., 15. Mai, 17. Aug., 16. Nov. für Quartalszahler,
                              01. Juli für Jahreszahler und

 

2. Hundesteuer 01. Juli

 

auf eines der im letzten Bescheid angegebenen Bankkonten der Stadtkasse unter Angabe der Finanzadressdatei (FAD) und der Objektnummer zu überweisen oder einzuzahlen. Sollten in Ihrem letzten Bescheid andere Fälligkeitstermine angegeben sein, bitte ich darum, diese vorrangig zu beachten.

 

Für Teilnehmer am Abbuchungsverfahren der Stadtkasse werden die Zahlungstermine automatisch überwacht und berücksichtigt. Die Abbuchungen ab 03.02.2020 erfolgen im SEPA-Verfahren.

 

Die Höhe der Abgaben und die Fälligkeitstermine ergeben sich aus dem Jahresbescheid 2019 oder dem zuletzt zugestellten Bescheid.

 

Hinweis

In der Regel werden für Grund- und Hundesteuer Dauerbescheide erteilt, so dass die Bescheide aus 2019 auch für 2020 Gültigkeit besitzen.

 

Uslar, 06.01.2020

Der Bürgermeister

 

gez.

Bauer

 

Ihre Stadt Uslar
erstellt am 06.01.2020

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