Bekanntmachungen
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplan, 4. Änderung (vereinfacht gemäß § 13 BauGB)

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Uslar am 12.3.2020 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und am 3.3.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
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Öffentliche Auslegung - Bebauungsplan Nr. 67 „Wiesenstraße - West“, 4. Änderung

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Uslar am 10.12.2020 die Auslegung des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Wiesenstraße - West“ (gemäß § 13a i.V.m. §§ 13, 3 (2) und 4 (2) BauGB) mit Begründung beschlossen.
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Grundsteuer A und B sowie Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021

Für das Gebiet der Stadt Uslar werden die Grundsteuer A und B sowie die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021 gemäß der zuletzt erteilten Bescheide auf die Beträge festgesetzt, die für das Vorjahr zu entrichten waren.
Bei der Grundsteuer A und B haben sich keine Veränderungen bei dem Hebesatz ergeben. Auch bei der Hundesteuer ist gegenüber dem Jahr 2020 keine Veränderung eingetreten.
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