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Kommunalwahl

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen am 12. September 2021 in Uslar. Dann wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Uslar den Rat, die Ortsräte, den Landrat und den Kreistag:

Rat
Die Zahl der Mitglieder des Rates der Stadt Uslar richtet sich nach der Anzahl der Einwohner. Er vertritt den Landkreis nach außen und wird unmittelbar von den Kreisbürgern für den Zeitraum von 5 Jahren gewählt.

Ortsräte
Nach der derzeit gültigen Regelung werden gemäß § 4 der Hauptsatzung der Stadt Uslar für die Ortsteile Ahlbershausen, Bollensen, Dinkelhausen, Eschershausen, Fürstenhagen, Gierswalde, Kammerborn (nicht 2021, da 2020 eine Neuwahl erfolgt ist), Offensen, Schlarpe, Vahle und Verliehausen je 5 Mitglieder;
für die Ortsteile Allershausen, Delliehausen, Schönhagen, Schoningen, Sohlingen und Wiensen je 7 Mitglieder;
für den Ortsteil Volpriehausen 9 Mitglieder sowie
für den Ortsteil Uslar 13 Mitglieder gewählt.

Landrat
Der Landrat als Hauptverwaltungsbeamter des Landkreises ist in seiner Zuständigkeit mit dem Bürgermeister der Stadt vergleichbar. Er setzt sich aus den Kreistagsabgeordneten und dem Landrat zusammen. Der Kreisrat wird ebenfalls für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

Kreistag
Der Kreistag als Hauptorgan des Landkreises ist in seiner Zuständigkeit mit dem Rat der Stadt vergleichbar. Er setzt sich aus den Kreistagsabgeordneten und dem Landrat zusammen. Die 50 Mitglieder des Kreistages werden ebenfalls für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
 

Wer darf wählen - Wer ist wählbar?

Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) ist, wer am Wahltag
 

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • Deutscher oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU ist,
  • nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • seit mindestens dem 12. Juni 2021 den Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet hat (Wahlgebiet für die Landratswahl und die Kreistagswahl ist der Landkreis Northeim, für die Stadtratswahl das Stadtgebiet und für die Ortsratswahlen das Gebiet der jeweiligen Ortschaft von Uslar)


Im Gebiet der Stadt Uslar dürfen rund 12.000 Bürgerinnen und Bürger wählen. Wer die Wahlvoraussetzungen erfüllt, wird in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Haben Sie bis zum 22. August 2021 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten, sollten Sie sich mit dem Bürgerbüro der Stadt Uslar in Verbindung setzen.

Wer ist wählbar?
Wählbarkeit zum Landrat/Kreistag/Rat/Ortsrat
Gewählt (passives Wahlrecht) werden kann, wer am Wahltag

 

 

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens dem 12. März 2021 im Wahlgebiet (Kreis, Stadt, Ortsteil) wohnt,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt und
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

 

 

Wann und wo können Sie wählen?

Die Stadt Uslar ist in 23 Wahlbezirke eingeteilt (Wahlbezirke...). Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist vermerkt, wo Sie wählen können.
Die Wahllokale sind am Wahltag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet.

Einreichung der Wahlvorschläge

Politische Parteien, Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und Einzelpersonen können Wahlvorschläge einreichen. Sind die oben aufgeführten Voraussetzungen zur Wählbarkeit erfüllt, kann man sich als Kandidat einer Partei oder Wählergruppe aufstellen lassen oder als Einzelbewerber zur Wahl antreten.

Außerdem muss eine Unterstützung des Wahlvorschlages durch die persönliche Unterschriftsleistung von Wahlberechtigten des Wahlgebietes erfolgen. Für den Rat und für den Ortsrat Uslar sind hierfür 20 und für alle anderen Ortsräte jeweils 10 Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Befreit von den Unterstützungsunterschriften waren nur die Parteien und Wählergruppen, die bereits seit dem 09.11.2020 im (Orts-) Rat bzw. im Deutschen Bundestag oder Niedersächsischen Landtag vertreten sind.

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge bei der Wahlleitung der Stadt Uslar endete am 26. Juli 2021 um 18.00 Uhr.

Möglichkeit der Briefwahl

Wer am Wahltag nicht in das Wahllokal kommen kann, hat die Möglichkeit, das Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben. Möchten Sie per Briefwahl Ihre Stimme abgeben, kann dieses auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden. Die Unterlagen werden Ihnen dann umgehend zugesandt - gegebenenfalls auch an die Urlaubsanschrift (ins Ausland nur befristet).

Etwa ab 16. August bis zum 10. September 2021, 13.00 Uhr können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Bürgerbüro beantragt werden. Dort können Sie auch gleich vor Ort wählen, egal in welchem Wahlbezirk der Stadt Uslar Sie wohnen.

Nur bei plötzlicher Erkrankung können die Briefwahlunterlagen ausnahmsweise noch am 12. September, 15.00 Uhr, durch eine beauftragte Person abgeholt werden. Hierzu muss zusätzlich zum unterschriebenen Antrag eine formlose schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.

Mehr zur Briefwahl und die notwendigen Unterlagen zur Beantragung eines Wahlscheins finden Sie auch hier: Briefwahl

Wie wird gewählt?

Bei den Kommunalwahlen sind die so genannten Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes sowie der Niedersächsischen Gemeindeordnung zu beachten.

allgemein
Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Kommunalwahl teilnehmen.

unmittelbar
Die Kandidaten bzw. Parteien und Wählergruppen werden direkt von den Wahlberechtigten gewählt.

frei
Jede Person kann ohne Zwang und Kontrolle entscheiden, wen sie wählt und ob sie von ihrem Wahlrecht überhaupt Gebrauch macht.

gleich
Jede Wählerstimme hat den gleichen Wert.

geheim
Jede wahlberechtigte Person muss die Möglichkeit haben und ist verpflichtet, ihre Stimme unbeobachtet in einer Wahlkabine abzugeben. Sie soll damit nicht von anderen in ihrer Stimmabgabe beeinflusst oder gar unter Druck gesetzt werden. Der gefaltete Stimmzettel wird anschließend in eine versiegelte Wahlurne gesteckt.

Wie gebe ich meine Stimme ab?

Jeder Wähler erhält für jede Wahl einen Stimmzettel. Diese Stimmzettel sind für jede Wahl (Rats-/Ortsrats-, Landrats- und Kreistagswahl) andersfarbig gestaltet. Auf den Stimmzetteln sind die jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber aufgeführt.

Für die Landratswahl hat jeder Wähler eine Stimme.

Für die Rats-, Ortsrats- und Kreistagswahlen hat jeder Wähler drei Stimmen, die entweder einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben werden kann (Kumulieren). Es ist auch möglich, die Stimmen auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber zu verteilen (Panaschieren).

Wahldurchführung und Wahlergebnis

Neben dem Wahlamt sind weitere Wahlorgane wie die Gemeindewahlleitung, der Gemeindewahlausschuss und die Wahlvorstände der einzelnen Wahlbezirke beteiligt. In Uslar ist Herr Torsten Bauer Gemeindewahlleiter und Vorsitzender des Wahlausschusses.
Dem Wahlausschuss gehören noch sechs Bürgerinnen und Bürger als Beisitzer an.

Der Wahlvorstand sorgt in seinem Wahlbezirk für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen. Nach Ende der Wahlzeit werden durch den Wahlvorstand die Stimmzettel ausgezählt und das Wahlergebnis für den Wahlbezirk festgestellt. Die Einzelergebnisse der Wahlbezirke werden dann am Wahlsonntag zum Gesamtergebnis zusammengeführt. Weitere Informationen und Erläuterungen zu der Berechnung der Sitzverteilung bei der Kommunalwahl können im Wahlamt angefordert werden.


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