Der UHV Schwülme ist für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung (§ 100 NWG) verantwortlich. Hierunter sind Gewässer zu verstehen, die wegen ihrer überörtlichen Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverbandes in einem Verzeichnis aufgeführt sind, das die Wasserbehörde (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) als Verordnung aufstellt. Soweit die nüchterne Formulierung.
Konkret bedeutet dies, dass der Unterhaltungsverband Schwülme sowohl den ordnungsgemäßen Abfluss als auch die Pflege und Entwicklung der zu unterhaltenden Fließgewässer sicherstellen muss.
Mindestens einmal im Jahr, in der Regel im Herbst, werden Gewässerkontrollen (Verbandsschauen) abgehalten, um den Zustand der Gewässer zu überprüfen sowie Räum- und Pflegemaßnahmen zu koordinieren. Der jeweils zuständige Verbandstechniker begutachtet hierbei „per pedes“ für seinen Zuständigkeitsbereich (Schaubezirk) mit bis zu drei sogenannten Schaubeauftragten und weiteren fachkundigen Personen, die Gewässer und verschafft sich hierbei einen Überblick über den aktuellen Gewässerzustand.
Dies ist die wichtige Vorarbeit für...
Gehölzarbeiten Den ordnungsgemäßen Abfluss behindernde Gehölze müssen soweit zurückgeschnitten oder aus dem Abflussprofil entfernt werden, dass der Wasserabfluss nicht gefährdet wird. Diese Arbeiten müssen im Einklang mit der Natur durchgeführt werden und werden daher im Vorfeld des öfteren von den Naturschutzbehörden und Wasserbehörden der Landkreise Northeim bzw. Göttingen begleitet. Gewässerprofil verengender Weidenbestand am Rehbach. Durch falsche Gehölzpflege ist hier ein dichter Weidenbuschbestand entstanden, der regelmäßig zurückgeschnitten werden muss.Gewässerstrecke nach Rückschnitt des Weidenbestandes
Aufarbeitung von Windbrüchen Starke Stürme (insbesondere „Kyrill“ im Januar 2007) stellen den Unterhaltungsverband Schwülme immer wieder vor die Aufgabe, den durch sie verursachten Windbruch mit schwerem Gerät aus den Gewässerbetten und deren Uferbereichen entfernen zu müssen. Dies ist nicht immer einfach, denn nur nach längeren Trockenperioden oder Frost können die Gewässer mit LKW und Bagger erreicht werden. Der Verband ist inzwischen dazu übergegangen die mittlerweile überalterten und daher besonders umsturzgefährdeten Bäume nach und nach zu entnehmen. Diese Vorgehensweise trägt auch der gestiegenen Nachfrage nach Brennholz/Schreddermaterial Rechnung und durch den teilweisen Verkauf des angefallenen Holzes kann ein Teilbetrag der Unterhaltungskosten wieder hereingeholt werden. Selbstverständlich erfolgt in der Regel auch eine Ersatzbepflanzung. Aufarbeitung von Windbrüchen am Rehbach in der Gemarkung Schoningen
Räumungsarbeiten Anlandungen, Verkrautungen, Treibgut und Gehölze im Gewässerprofil müssen beseitigt werden, um den Abflussquerschnitt wieder herzustellen und den ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu gewährleisten. Im Bereich von Brücken und Durchlässen sind diese Arbeiten besonders wichtig. Abflusshindernisse im Gewässerbett der Ahle (1)Abflusshindernisse im Gewässerbett der Ahle (2)
Räumungsarbeiten an der Ahle in der Gemarkung SohlingenErlengruppe die sich als Abflusshindernis etabliert hat
Sicherungsarbeiten Durch Hochwasser entstandene Auskolkungen bzw. Uferabbrüche an der Schwülme (1)an Ufern erfolgen heute nur noch punktuell, sofern eine Beeinträchtigung des Wasserabflusses zu befürchten ist. Hier wird der Neuausrichtung der Gewässerunterhaltung nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten Rechnung getragen.
Durch Hochwasser entstandene Auskolkungen bzw. Uferabbrüche an der Schwülme (2)Ufersicherungsarbeiten durch Fachfirma an der Schwülme