USLAR
A+  A  A-  

Headgrafik


Impressum Datenschutz Kontakt

Sekundäre Navigation

  • Home
  • Aktuelles
  • Aktuelles-Archiv
  • CORONA-Infos
  • Rat & Verwaltung
    • Mitarbeiter
    • Verwaltungsstruktur
    • Dienstleistungen & Informationen
      • Anforderung Urkunden
    • Formulare
    • Bekanntmachungen
    • Ausschreibungen
    • Öffentliche Aushänge
    • Fundsachenverkauf
    • Ortsrecht
    • Ratsinformationssystem
    • Ortsbürgermeister & -beauftragte
    • Lokale Agenda
    • Einzelhandelskonzept
    • Unterhaltungsverband Schwülme
    • Elektronische Kommunikation
  • Beratungsangebote
  • Wahlen
  • Die Stadt Uslar
  • Tourismus
  • Freizeit & Kultur
  • Kinder & Jugendliche
  • Senioren
  • Wirtschaft & Märkte
  • Bauen, Wohnen & Umwelt
  • Ärzte & Gesundheit
  • Intern

Ihr Energieversorger

Stadtwerke Uslar GmbH

LEADER-Region

Logo LEADER-Region Harzweserland

 


Stadt Uslar
Graftstr. 7
37170 Uslar

stadt@uslar.de
Tel. 05571/307-0


Container-Bereich

Touristik

Touristik

Veranstaltungen

17.04.2021|10:00-16:30Weidenzauberei im ErlebnisWald
24.04.2021|15:00-17:00Waldbaden im schönen Solling
29.04.2021|19:30Lesung mit Eva Almstädt
14.05.2021Tag des Wanderns 2021
15.05.2021|15:00Kultur-Naturhistorische Radtour von Uslar nach Lippoldsberg
weitere Veranstaltungen

weitere Informationen

WetterOnlineDas Wetter für
Uslar
Mehr auf wetteronline.de


Das Örtliche - Die Auskunft für Ihren Ort
Uslar und Umgebung


Content-Bereich

Diese Seite drucken

Hunde: Chippflicht

Bitte beachten Sie: Für die nachfolgende Leistung ist eine andere Behörde zuständig:

Keine zuständige Verwaltungsstelle gefunden.



Die Identifikationschips werden von der zuständigen Stelle implantiert.

Auf dem Chip sind dabei die Daten über Hund und Halter festgehalten. Diese Angaben werden im amtlichen niedersaächsischen Hunderegister zusammengeführt, um gegebenenfalls den Halter ermitteln zu können.

Falls der Hund bereits über einen Chip verfügt (z. B. für den EU-Heimtierausweis oder für das Tasso-Register), ist die Chip-Nummer zusammen mit den Angaben zum Halter und zum Hund an das zentrale Register zu melden. Der Hund muss nicht erneut gechippt werden. Die alte Chip-Nummer behält ihre Gültigkeit.

Der Chip ersetzt nicht die Hundemarke, denn mit der Marke wird der Nachweis geführt, dass für den betreffenden Hund die Hundesteuer bezahlt wurde. In vielen Städten und Gemeinden ist das Anbringen der Marke am Halsband des Hundes nach wie vor Pflicht.



An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der praktizierenden Tierärztin und dem praktizierenden Tierarzt.



Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.



Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren von ca. 50,00 Euro an.



Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Hund, der älter als sechs Monate ist, muss gechippt sein. Für das Chippen der Hunde gibt es keine Übergangsregelung, es muss also so schnell wie möglich erfolgt sein.



Rechtsgrundlage
  • Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)



Druckversion anzeigen 


Footer-Bereich

CITYWERK 2021
Zum Anfang der Seite