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12.12.2019|18:00Fackel-Rundgang mit Hyronimus Kalteis
14.12.2019|09:00-17:00Erste-Hilfe-Kurs
20.12.2019|19:00REIKI-Sitzung in der Salzgrotte
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Einschulungsuntersuchung

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Frau Klinge 05571/307-141 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Rackwitz 05571/307-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details


Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.

Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

Kinder sind zur Teilnahme an den Schuleingangsuntersuchungen verpflichtet.

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