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17.04.2021|10:00-16:30Weidenzauberei im ErlebnisWald
29.04.2021|19:30Lesung mit Eva Almstädt
14.05.2021Tag des Wanderns 2021
15.05.2021|15:00Kultur-Naturhistorische Radtour von Uslar nach Lippoldsberg
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Grundschule

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Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Klinge 05571/307-141 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Rackwitz 05571/307-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

In der Grundschule werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang.

Schulpflichtig werden:

  • bis zum Schuljahr 2009/2010 alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2009 das sechste Lebensjahr vollenden.
  • mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 alle Kinder, die bis zum 31. Juli 2010 das sechste Lebensjahr vollenden.
  • mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 alle Kinder, die bis zum 31. August 2011 das sechste Lebensjahr vollenden.
  • mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September (2012) vollenden werden.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können weiterhin Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Grundschule, in deren Wohnbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen Grundschule ein Ausnahmeantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise in der Zeit vom 1. bis 8. Dezember bekanntgegeben. Dieser wird erfahrungsgemäß im Mai/Juni liegen.

Was sollte ich noch wissen?

Im Rahmen der Schulstrukturreform werden seit dem Jahre 2004 für Schulanfänger sogenannte Maßnahmen zur Sprachstandsfeststellung durchgeführt. Diese Feststellung ist erforderlich, weil Kinder deren Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht nicht ausreichen, verpflichtet sind, im Jahr vor der Einschulung an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt daher bereits im Mai des Vorjahres.

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