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17.04.2021|10:00-16:30Weidenzauberei im ErlebnisWald
29.04.2021|19:30Lesung mit Eva Almstädt
14.05.2021Tag des Wanderns 2021
15.05.2021|15:00Kultur-Naturhistorische Radtour von Uslar nach Lippoldsberg
16.05.2021|11:00-17:00Tag der klimafreundlichen Mobilität in Uslar
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Kindertageseinrichtungen

Details
Kultusverwaltung
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Klinge 05571/307-141 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Rackwitz 05571/307-140 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten.

Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist beitragsfrei. Das Land Niedersachsen versetzt die zuständige Stelle in die Lage, die Beitragsfreiheit sicherzustellen.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" sind wichtige Beiträge zur Qualitätsentwicklung in niedersächsischen Tageseinrichtungen für Kinder.


 

  • Informationen zum Thema "Kindertagesstätten" auf den Seiten des Niedersächsisches Kultusministeriums

siehe auch Kindertagesstätten in Uslar


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Träger der Einrichtung. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage?
  • § 12 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG)
  • § 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII)
Aufgaben-Beschreibung
Aufgaben nach dem Kindertagesstättengesetz
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