Kindertageseinrichtungen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Klinge | 05571/307-141 | ![]() |
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Herr Rackwitz | 05571/307-140 | ![]() |
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Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten.
Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist beitragsfrei. Das Land Niedersachsen versetzt die zuständige Stelle in die Lage, die Beitragsfreiheit sicherzustellen.
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" sind wichtige Beiträge zur Qualitätsentwicklung in niedersächsischen Tageseinrichtungen für Kinder.
- Informationen zum Thema "Kindertagesstätten" auf den Seiten des Niedersächsisches Kultusministeriums
siehe auch Kindertagesstätten in Uslar
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.
Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Träger der Einrichtung.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Aufgaben-Beschreibung |
Aufgaben nach dem Kindertagesstättengesetz |