Brandmeldeanlagen nehmen u.a. eine zentrale Stellung im vorbeugenden anlagentechnischen Brandschutz ein. Sie können selbst keine Brandentstehung verhindern oder einen Brand löschen. Ihre Aufgaben bestehen darin, entstehende Brände möglichst früh zu erkennen, durch einen akustischen Alarm Personen, die sich im Gebäude befinden, zu warnen, automatisch einen Alarm an die integrierte Einsatzleitstelle des Landkreises Northeim weiterzuleiten sowie der Feuerwehr beim Eintreffen am Brandort den Zugang zum Gebäude und die schnelle Ortung des Brandes zu ermöglichen. Außerdem kann eine Brandmeldeanlage im Alarmfall automatisch weitere technische Einrichtungen ansteuern und zum Beispiel Rauchableitungseinrichtungen öffnen, Brandschutztüren schließen oder eine Löschanlage auslösen. Der Vorteil der Brandmeldeanlage besteht darin, dass ein Brand unabhängig von der Anwesenheit von Personen frühzeitig erkannt wird und Maßnahmen automatisch eingeleitet werden können. So können die durch die Brandmeldeanlage alarmierten Personen schnell eingreifen und Brände möglicherweise schon in der Entstehungsphase löschen. In Bereichen, in denen Personen schlafen (z. B. Hotels) kann eine Brandmeldung in Verbindung mit einer Alarmierung ein wesentliches Element für den Personenschutz sein. Brandmeldeanlagen werden in besonders gefährdeten Gebäuden wie Seniorenwohnheimen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Hotels oder Krankenhäusern installiert. Der Einbau einer Brandmeldeanlage kann als Auflage in einer Baugenehmigung gefordert werden. Die Abnahme, Aufschaltung und Überprüfung der Brandmeldeanlage erfolgt durch die Brandschutzprüfer des Landkreises Northeim.
Inhaltsbereich
Abnahme, Aufschaltung und Überprüfung von Brandmeldeanlagen
| Frau Josefine Neumann (Dassel, Hardegsen, Kalefeld, Katlenburg-Lindau, Northeim und Nörten-Hardenberg) | |
| Kreishaus Anbau, Zimmer 41 // EG Medenheimer Str. 6/8 37154 Northeim Telefon: 05551 708-81429 E-Mail: jneumann@landkreis-northeim.de | |
| Herr Axel Rode (Bad Gandersheim, Bodenfelde, Einbeck, Moringen und Uslar) | |
| Kreishaus Anbau, Zimmer 40 // EG Medenheimer Str. 6/8 37154 Northeim Telefon: 05551 70881121 E-Mail: arode@landkreis-northeim.de | |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Brandmeldeanlagen- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Satzung über Kostenersatz für Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes des Landkreises Northeim an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mindestens 14 Tage vor dem angedachten Aufschalttermin der Brandmeldeanlage zur integrierten Einsatzleitstelle des Landkreises Northeim
Rechtsgrundlage
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
DIN 14675
Technische Anschlussbestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen im Landkreis Northeim
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