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Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan für die Stadt Uslar
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP) für die Stadt Uslar
Die Europäische Union mit der Umgebungslärmrichtlinie und das Land Niedersachsen haben die Stadt Uslar beauftragt einen Lärmaktionsplan (LAP) für die Stadt Uslar zu erstellen.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Uslar ist mit Beschlussfassung des Rates der Stadt Uslar in der öffentlichen Sitzung am 02.07.2019 in Kraft getreten.
Nach Maßgabe der §§ 47 a - f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind von den Städten und Gemeinden oder den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Behörden Lärmaktionspläne aufzustellen. Dabei ist zu unterscheiden nach Lärmaktionsplänen ohne Maßnahmen zur Lärmminderung (vereinfachter Lärmaktionsplan – LAP) und, soweit bestimmte Kriterien erfüllt sind, solchen mit Maßnahmen zur Lärmminderung. Den Städten und Gemeinden obliegt es, Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen aufzustellen, jedoch nicht, etwaige darin vorgesehene Lärmminderungsmaßnahmen auch selbst auszuführen. Diese sind von den zuständigen Fachstellen insbesondere in ihren Fachplanungsverfahren zu berücksichtigen. Aus einem LAP können gegenüber der Gemeinde und den Fachstellen auch keine unmittelbaren Ansprüche hergeleitet oder geltend gemacht werden.
Das Land Niedersachsen hat im Rahmen der von ihm durchgeführten Strategischen Lärmkartierung für die Stadt Uslar die B 241 als einzige betroffene Straße analysiert.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde erarbeitet und zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange, deren wahrzunehmende Aufgaben ggf. berührt sein könnten, Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Unter der Maßgabe, dass die Beteiligungen und Stellungnahmen in der Endfassung des LAP berücksichtigt wurden, hat der Wirtschafts-, Umwelt-, und Entwicklungsausschuß am 4.6.2019 (WUEA), am 16.6.2019 der Verwaltungsausschuss und am 2. Juli 2019 der Rat der Stadt Uslar den Lärmaktionsplan für die Stadt Uslar festgestellt und beschlossen.
Gemäß § 47 d BImSchG wurde die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 30. April 2019 bis 7. Juni 2019 ortsüblich bekanntgemacht und der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Uslar hat in der Zeit vom 30. April 2019 bis 7. Juni 2019 im Rathaus der Stadt Uslar, Bürgerbüro, Graftstraße 7, 37170 Uslar während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht mit Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen, Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung öffentlich ausgelegen. Damit ist die Maßgabe erfüllt und der Lärmaktionsplan aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Uslar vom 2. Juli 2019 am 2.Juli 2019 in Kraft getreten.
Der Lärmaktionsplan für die Stadt Uslar kann über das Internet auf der Internet-Seite der Stadt Uslar über den Link
eingesehen werden.
| Lärmaktionsplan (5 MB) |
