Inhaltsbereich

Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen

zuklappen
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle von-Menzel-Straße Northeim
Von-Menzel-Str. 7
37154 Northeim ((Zugang über Container von Straße Am Martinsgraben))
Telefon: 05551 708-81823
E-Mail:

Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 8 - 11.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr


Allgemeine Informationen

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig .

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr des Landkreises Northeim.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen
  • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet sein
  • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Vorlage des Kartenführerscheines (mit aktuellem Namen)
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

zurück