In der Bußgeldstelle werden Ordnungswidrigkeitsverfahren aus verschiedenen Rechtsgebieten bearbeitet.
Mit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wird das Ziel verfolgt, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden. Je nach Schwere und Bedeutung einer Ordnungswidrigkeit, kann der Verstoß mit einer Verwarnung oder mit einem Bußgeld geahndet werden.
Der überwiegende Teil der Ordnungswidrigkeiten entsteht im Bereich des Straßenverkehrs, z.B.: wegen Geschwindigkeitsverstößen, Unfällen oder Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Muss ein Führerschein abgegeben werden, wird dieser ebenfalls in der Bußgeldstelle verwahrt. Ist das Fahrverbot von einer anderen Behörde auferlegt worden, kann der Führerschein bei der jeweils zuständigen Behörde verwahrt werden.
Der Landkreis Northeim bietet die Möglichkeit, sich als Betroffene/Betroffener neben dem üblichen Weg in Papierform auch online zum Bußgeld-Verfahren zu äußern.
Neben den Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden in der Bußgeldstelle u.a. Verstöße gegen das Abfall-, Bau-, Handwerks-, Schul-, Veterinär-, oder Umweltrecht geahndet.
Hinweis für die Schulen im Landkreis Northeim:
Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit bei Verstößen gegen das Nds. Schulgesetz sind mit dem Formular „Anzeige einer Schulpflichtverletzung“ anzuzeigen.
Das ausgefüllte Formular kann an allgemeineowis@landkreis-northeim.de gesendet werden.
Eine Handreichung zum Vordruck Anzeige einer Ordnungswidrigkeit wegen des Verstoßes der Vorschriften des Nds. Schulgesetzes findet sich hier.
Weitere Informationen zur Schulabstinenz sind unter landkreis-northeim.de/zweitechanceplus zu finden.
