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Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung

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Herr Umlauf (A)
Kreishaus, Zimmer 122 // 1. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881793
Telefax: 05551 708-0
E-Mail:
Frau Bogdalik (B - C)
Kreishaus, Zimmer 122 // 1. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81209
Telefax: 05551 708-0
E-Mail:
Frau Filmer (D - E)
Kreishaus, Zimmer 119 // 1. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81262
Telefax: 05551 708-9792
E-Mail:
Frau Ehrsam (I + S)
Kreishaus, Zimmer 118 // 1. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81473
Telefax: 05551 708-9792
E-Mail:
von Papen (J - K)
Kreishaus, Zimmer 122 // 1. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708472
E-Mail:
Herr Peinemann (L - M)
Kreishaus, Zimmer 118 // 1. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81453
Telefax: 05551 708-9792
E-Mail: E-Mail:
Frau Bethe (N - Q)
Kreishaus, Zimmer 107 // 1. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81458
Telefax: 05551 708-81432
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Jakobi (R + Z)
Herr Oberstein (T - X)
Kreishaus, Zimmer 120 // 1. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881471
Telefax: 05551 708-81432
E-Mail:
Herr Zauske (F - H + Y)
Kreishaus, Zimmer 121 // 1. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81264
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Verfahrensablauf

Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.

Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren ) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.

Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.

Termine zur Antragsaufnahme und Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Für den Fall eventuell erforderlich werdender Terminverschiebungen sollten bei der Terminvereinbarung eine telefonische und/oder online-Erreichbarkeit angegeben werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen: Ausländerbehörden

Hinweise Landkreis Northeim

Eine Vorsprache ohne Termin zur Beantragung von Aufenthaltstiteln ist nicht mehr möglich. Sollten Sie keinen Termin zur Verlängerung der Aufenthaltstitel/Übertragung der Aufenthaltstitel in einen neuen Pass erhalten haben, so melden Sie sich bitte telefonisch zwecks Terminvereinbarung.

Wenn Sie Ihren eAT verloren haben oder er gestohlen wurde, können Sie die Online-Ausweisfunktion von Deutschland aus telefonisch über die Rufnummer 116 116 kostenlos sperren lassen. Aus dem Ausland muss vorweg die deutsche Ländervorwahl gewählt werden (+49 116 116). Dieser Anruf ist gebührenpflichtig. Sie werden nach Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt. So kann niemand außer Ihnen Ihren eAT sperren lassen.

In jedem Fall ist die für Sie zuständige Ausländerbehörde über den Verlust zu informieren.

Sollten Sie die elektronische Unterschriftsfunktion nutzen, müssen Sie außerdem Ihren Signaturanbieter informieren und dort die Funktion sperren lassen.
Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen: Ausländerbehörden

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelle angefragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis richten sich nach der jewils gültigen Aufenthaltsverordnung

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.

  • Geltungsdauer: 10 Jahre
    Maximale Geltungsdauer für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist an die Passgültigkeit gebunden.
Bearbeitungsdauer
  • :4 bis 6 Wochen
    Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und an die zuständige Stelle versandt.
  • :4 bis 6 Wochen
    Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und an die zuständige Stelle versandt.
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