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Gewerbesteuer

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Frau R. RackwitzStandort anzeigen
Finanzverwaltung - SteuernVerwaltungsgebäude der Stadt Uslar, Zimmer 17 // 1. OG
Graftstraße 7
37170 Uslar
Telefon: 05571 307-121
Telefax: 05571 307-107
E-Mail:
Frau T. RömermannStandort anzeigen
FinanzverwaltungVerwaltungsgebäude der Stadt Uslar, Zimmer 17 // 1. OG
Graftstraße 7
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Finanzamt Northeim-Herzberg VCard
Graf-Otto-Straße 31
37154 Northeim
Telefon: +49 5551704-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://lst­n.­nie­der­sach­sen.­de/­steu­er/­fi­nan­zaem­ter/­fi­nanz­amt-nort­heim-herz­berg-am-harz-183947Öffnungszeiten:

Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr


Di.: 08:00 - 12:00 Uhr


Mi.: geschlossen


Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr (Do. vor Feiertagen und vor dem 24. u. 31. Dezember: 08:00 - 12:00 Uhr)


Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr



Allgemeine Informationen

Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und erzielen im Jahr damit einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500?
Dann sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben.

Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und gibt ihn per Bescheid bekannt.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.

Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag.

Die Gemeinde sendet Ihnen einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Gemeinde zu erstattende Gewerbesteuer zu.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.

Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum. 

Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde.

Der aktuelle Hebesatz der Stadt Uslar beträgt 410%.

Verfahrensablauf

Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
-    Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch ab.
-    Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
-    Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde.
-    Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.

An wen muss ich mich wenden?

Soweit es um die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags geht, müssen Sie sich an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt wenden. Soweit es um die Erhebung der Gewerbesteuer geht, ist Ansprechpartner die jeweilige Gemeinde, in der sich das Unternehmen befindet

Zuständige Stelle

Soweit es um die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags geht, müssen Sie sich an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt wenden. Soweit es um die Erhebung der Gewerbesteuer geht, ist Ansprechpartner die jeweilige Gemeinde, in der sich das Unternehmen befindet

Voraussetzungen

Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gewerbesteuererklärung, elektronisch übermittelt

Welche Gebühren fallen an?
  • :

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
  Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
  Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
 

- Verlängerte Fristen wegen der Auswirkungen des Coronavirus:
 

- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
   Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.10.2021
   Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.10.2022
   Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 30.09.2023

Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2023 bis zum 31.08.2024

Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2024 bis zum 31.07.2025
 

- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z.B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
   Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.08.2022
   Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.08.2023
   Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 31.07.2024

Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2023 bis zum 31.05.2025

Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2024 bis zum 30.04.2026
 

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich - je nach Arbeitslage.
 

Rechtsgrundlage

Gewerbesteuergesetz (GewStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html

-    Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
-    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeertrag § 7 GewStG
-    Hinzurechnungen § 8 GewStG
-    Kürzungen § 9 GewStG

- Gewerbesteuerbefreiungen § 3 GewStG
-    Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG

- Gewerbesteuermessbetrag § 14 GewStG
-    Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG

Rechtsbehelf

Gewerbesteuermessbescheid (als Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde):
- Einspruch beim Finanzamt
- Klage vor dem Finanzgericht

Einsprüche gegen die Grundlagenfestsetzung (Messbescheid) sind bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Anträge zum Gewerbesteuerbescheid (z.B. bei Zahlungsschwierigkeiten) sind an die Stadt Uslar zu richten. Eine entsprechende Meldung des Steuerpflichtigen vor (!) eintretender Fälligkeit der Forderung ist zur Fristwahrung und Vermeidung von Kosten und unnötigem Schriftverkehr unabdingbar!

Die Möglichkeit eines Widerspruches gegen einen von der Gemeinde erlassenen Gewerbesteuerbescheid ist seit 2005 entfallen. Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung, die Bestandteil eines jeden Bescheides ist. Sollte ein erlassener Bescheid Ihres Erachtens fehlerhaft sein, wird empfohlen, sich unverzüglich nach Erhalt mit dem zuständigen Sachbearbeiter / der zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung zu setzen.

Anträge / Formulare

-    Formular: Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1A
-    Onlineverfahren: www.Elster.de
-    Schriftform erforderlich: nein 
-    Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes
  https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html#sprg236424
 oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.


 - Formular Gewerbesteuererklärung GewSt 1A auf der Internetseite ELSTER
  https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/gewst

Hebesätze der Gemeinden finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite statistischen Bundesamtes
 https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html#sprg236424
 oder auf dem Internetauftritt der Gemeinde, in der Sie ihr Gewerbe betreiben.

Der Hebesatz der Stadt Uslar beträgt 395%.


 - Formular Gewerbesteuererklärung GewSt 1A auf der Internetseite ELSTER
 https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/gewst

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