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Hebammenaufsicht

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Frau Lindemann
Außenstelle Wolfshof, Zimmer 0.07 // EG
Wolfshof 10
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81552
Telefax: 05551 708-9538
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Nach § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG) obliegt die Überwachung der Auskunfts-, Anzeige- und Meldepflichten nach §§ 7 und 8 Abs. 2 NHebG der unteren Gesundheitsbehörde, in deren Bezirk die Hebamme überwiegend tätig ist. 

In diesem Zusammenhang wird auf die jährliche Meldepflicht gegenüber dem Fachbereich Gesundheitsdienste hingewiesen. Der Meldebogen für das vorangegangene Jahr ist jeweils unaufgefordert und vollständig ausgefüllt bis zum 31.01. des laufenden Jahres vorzulegen.

Sollte eine Hebamme ihren Beruf nicht im Landkreis Northeim oder gar nicht mehr ausüben, so wird um eine kurze Mitteilung gebeten.

Gemäß § 2 Abs. 4 NHebG sind Hebammen u.a. verpflichtet, beginnend mit dem Kalenderjahr nach ihrer erstmaligen Berufsaufnahme alle drei Jahre an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 40 Unterrichtsstunden teilzunehmen und die Teilnahme im Rahmen der Jahresmeldung dem Fachbereich Gesundheitsdienste unaufgefordert schriftlich anzuzeigen (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 NHebG).

In der Regel informiert der Fachbereich Gesundheitsdienste des Landkreises Northeim die ihm bekannten/ gemeldeten Hebammen jeweils im Februar schriftlich über das Fortbildungsangebot des Hebammenverbandes Niedersachsen e.V..

Für freiberuflich tätige Hebammen besteht nach § 7 Abs. 1 Nr. 11 NHebG die Nachweispflicht über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 NHebG) unter Vorlage einer Kopie des Versicherungsnachweises. Nach § 7 Abs. 1 Satz 4 NHebG besteht diese Pflicht nach dem ersten Nachweis alle drei Jahre.

Das Niedersächsische Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufes findet sich hier.

Was sollte ich noch wissen?

Der Landkreis Northeim unterstützt Hebammen. Im August 2019 ist dafür eine Richtlinie zur verbesserten Hebammenversorgung in Kraft getreten. Alle wichtigen Infos finden Sie hier.

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