Inhaltsbereich

Hundesteuer Anmeldung

zuklappen
Frau R. RackwitzStandort anzeigen
Finanzverwaltung - SteuernVerwaltungsgebäude der Stadt Uslar, Zimmer 17 // 1. OG
Graftstraße 7
37170 Uslar
Telefon: 05571 307-121
Telefax: 05571 307-107
E-Mail:
Frau T. RömermannStandort anzeigen
FinanzverwaltungVerwaltungsgebäude der Stadt Uslar, Zimmer 17 // 1. OG
Graftstraße 7
37170 Uslar
Telefon: 05571 307-122
Telefax: 05571 307-107
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung der Stadt Uslar geregelt. Danach sind Hunde innerhalb einer Woche anzumelden

  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
  • wenn der Hund älter als drei Monate ist
  • für Hunde unter drei Monaten ist noch keine Steuer zu zahlen, eine Anmeldung ist aber schon möglich.

Zudem besteht die Pflicht zur Eintragung im Hunderegister, diese wird nicht von der Stadt Uslar durchgeführt. (Es erfolgt aber eine stichprobenartige Kontrolle). Hunde sind dort vor Vollendung des 7. Lebensmonats anzumelden, ältere Hunde einen Monat nach Anschaffung. Zweck der Registrierung ist es, den Hundehalter bei Verlust anhand der Chip-Nummer zügig ermitteln zu können. Andere freiwillige Hunderegister (wie z.B. TASSO) ersetzen die Pflicht nicht. Die Registrierung ist bei der Anmeldung nachzuweisen.


Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

Das für Postweg oder Telefax notwendige Formular kann unter https://www.hunderegister-nds.de/download heruntergeladen werden.

Hundehalter, die sich erstmals einen Hund angeschafft haben müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Wer nachweislich inerhalb der letzten 10 Jahre (vor Beginn der Hundehaltung) mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, braucht die Prüfung nicht abzulegen (Nachweis z.B. durch Hundesteuerbescheid, Versicherungsbescheinigung). Auch dieser Nachweis ist bei der Anmeldung mitzubringen oder nachzureichen.

Informationen zum Sachkundenachweis

An wen muss ich mich wenden?

Die Anmeldung kann im Bürgerbüro (Uslar, Graftstr. 7, Zimmer 4) oder der Finanzverwaltung (Zimmer 17) erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Das Formular zur Anmeldung von Hunden (kann auch bei der zuständigen Stelle vor Ort ausgefüllt werden)
  • Nachweis über die Sachkunde ODER Hundehaltung der letzten 10 Jahre (davon 2 Jahre ohne Unterbrechung)
  • Nachweis über die Haftpflichtversicherung
  • Nachweis über die Anmeldung im Nds. Hunderegister
  • Nummer des Transponderchips (bei Hunden, die älter als sechs Monate sind)
Welche Gebühren fallen an?
  • :13,50 EUR - 23,50 EUR

Die Hundesteuer beträgt in der Stadt Uslar

  • für den ersten Hund                 72 Euro/Jahr
  • für den zweiten Hund             120 Euro/Jahr
  • für jeden weiteren Hund        156 Euro/Jahr   
  • für gefährliche Hunde             600 Euro/Jahr

Die Zahlung ist am 01.07. jeden Jahres fällig und bezieht sich dann auf den Zeitraum 01.01.-31.12. des Jahres. Auf Antrag kann die Zahlung zum 01.04. und 01.10. des Jahres erfolgen.

Angaben zu Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".

Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Hunde müssen lt. Satzung außerhalb der Wohnung oder eines umzäunten Grundstücks diese Marke tragen. Bei Abmeldung ist die Marke zurückzugeben.

Bei Verlust der Marke kann eine neue für 1 Euro erworben werden.

Auf § 8 der Hundesteuersatzung "Ordnungswidrigkeiten" wird hingewiesen, dieser kommt zur Anwendung, wenn die An- und Abmeldungen nicht wie in der Satzung erläutert erfolgen.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundesteuer Abmeldung".

zurück