Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht
eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung der Stadt Uslar geregelt. Danach sind Hunde innerhalb einer Woche anzumelden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
- wenn der Hund älter als drei Monate ist
- für Hunde unter drei Monaten ist noch keine Steuer zu zahlen, eine Anmeldung ist aber schon möglich.
Zudem besteht die Pflicht zur Eintragung im Hunderegister, diese wird nicht von der Stadt Uslar durchgeführt. (Es erfolgt aber eine stichprobenartige Kontrolle). Hunde sind dort vor Vollendung des 7. Lebensmonats anzumelden, ältere Hunde einen Monat nach Anschaffung. Zweck der Registrierung ist es, den Hundehalter bei Verlust anhand der Chip-Nummer zügig ermitteln zu können. Andere freiwillige Hunderegister (wie z.B. TASSO) ersetzen die Pflicht nicht. Die Registrierung ist bei der Anmeldung nachzuweisen.
Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
Das für Postweg oder Telefax notwendige Formular kann unter https://www.hunderegister-nds.de/download heruntergeladen werden.
Hundehalter, die sich erstmals einen Hund angeschafft haben müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Wer nachweislich inerhalb der letzten 10 Jahre (vor Beginn der Hundehaltung) mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, braucht die Prüfung nicht abzulegen (Nachweis z.B. durch Hundesteuerbescheid, Versicherungsbescheinigung). Auch dieser Nachweis ist bei der Anmeldung mitzubringen oder nachzureichen.
