Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Inhaltsbereich
Obdachlosenhilfe
| Ordnungsverwaltung | |
| ehem. Amtsgericht Graftplatz 3 37170 Uslar Telefon: 05571 307-132 Telefax: 05571 307-167 E-Mail: ordnung@uslar.de | Mo. - Fr. 08.00 - 12.30 Uhr |
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
