Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
Inhaltsbereich
Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Ansprechpartner/in
| Stadt Uslar | |
| Graftstraße 7 37170 Uslar Telefon: 05571 307-0 Telefax: 05571 307-107 E-Mail: stadt@uslar.deHomepage: https://www.uslar.de/ | Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Di. + Do. 14.00 - 16.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.