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Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung

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Herr Herr Jakobi (Northeim/Stadt)
Telefon: 05551 708-81451
Telefax: 05551 708-81432
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Einbürgerung, Visaverfahren, Verpflichtungserklärung

Frau Kersten (Einbeck/Stadt)
Kreishaus, Zimmer 108 // 1. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81259
Telefax: 05551 708-0
E-Mail: E-Mail:
Herr Stengel (Uslar)
Kreishaus, Zimmer 105 // 1. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81260
Telefax: 05551 708-81432
E-Mail:
Frau Stenz (Northeim/Ortsteile + Nörten-Hardenberg + Moringen + Katlenburg-Lindau)
Kreishaus, Zimmer 103 // 1. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881430
Telefax: 05551 708-0
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis ist erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse (z. B. Adoption).

Voraussetzungen:

Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen:

  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher etwa verloren haben.


Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Welche Personen dies jeweils sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro.

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