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Stellungnahmen zu Baugenehmigungsverfahren

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Frau Josefine Neumann (Dassel, Hardegsen, Kalefeld, Katlenburg-Lindau, Northeim und Nörten-Hardenberg)
Kreishaus Anbau, Zimmer 41 // EG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81429
E-Mail:
Herr Axel Rode (Bad Gandersheim, Bodenfelde, Einbeck, Moringen und Uslar)
Kreishaus Anbau, Zimmer 40 // EG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881121
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung sowie andere bauliche Anlagen, von denen eine besondere Gefährdung für Menschen, Tiere, Sachwerte und Umwelt ausgeht, wird der vorbeugende Brandschutz durch die Genehmigungsbehörden ggf.  beteiligt. Die Mitarbeitenden des vorbeugenden Brandschutzes überprüfen und bewerten vorbeugende bauliche, anlagentechnische und betriebliche Maßnahmen, die zur Vermeidung einer Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden beitragen können. Hierzu gehört zum Beispiel der Nachweis ausreichender Löschwasserversorgung, das Vorhandensein ausreichender Flucht- und Rettungswege, die Notwendigkeit von Brandmeldeanlagen und die Festlegung der Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und trennender Bauteile. Auch die Möglichkeiten für die örtliche Feuerwehr in Bezug auf Brandbekämpfungsmaßnahmen und Menschenrettung werden beurteilt. Die dann notwendigen Anforderungen werden an die entsprechenden Genehmigungsbehörden zur abschließenden Beurteilung weitergeleitet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist die Vorlage eines Brandschutznachweises erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an, die zusammen mit den Gebühren für die Baugenehmigung erhoben werden.

Rechtsgrundlage

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVO-NBauO)
§ 15 Niedersächsische Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO)     
sowie diverse spezialgesetzliche Normen und Richtlinien

 

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