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Tierseuche Anzeige

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Dr. Frau Dr. Göbel
Außenstelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Medenheimer Str. 13
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881485
Telefax: 05551 7089422
E-Mail:
Frau Gremmel
Außenstelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Medenheimer Str. 13
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81482
E-Mail:
Herr Langheim
Außenstelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Medenheimer Str. 13
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881478
Telefax: 05551 708819422
E-Mail: E-Mail:
Frau Timm
Außenstelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Medenheimer Str. 13
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-505
Telefax: 05551 708-9422
E-Mail:
Frau Jessica Langer
Kreishaus, Zimmer 001 // EG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81652
Telefax: 05551 708-0
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Tierseuchenverdachtsmeldung

Tierseuchenverdachtsmeldungen können außerhalb der Dienstzeiten über die Rettungsleitstelle Tel. 05551 606600 an die diensthabenden Amtstierärzte weitergeleitet werden.



Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

Verfahrensablauf

Folgende Angaben sind bei einer Anzeige hilfreich:

  • Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
  • Art, Anzahl und Standort der Tiere
  • Besitzer der Tiere
  • Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
  • Wurden Tiere gekauft oder verkauft?

Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern, z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen.

Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Stelle untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis. Die entsprechenden Ansprechpersonen finden Sie in dieser Dienstleistung aufgeführt.

Außerhalb der Dienstzeiten können Tierseuchenverdachtsmeldungen über die Rettungsleitstelle (05551 606600) an die diensthabenden Amtstierärzte weitergeleitet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.

Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)

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