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Trinkwasseruntersuchungsstellen Zulassung

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Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Northeim VCard
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung VCard
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511120-0
Telefax: 0511120-4298
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ms.­nie­der­sach­sen.de

Allgemeine Informationen

Die nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der Probennahme dürfen nur von Laboren durchgeführt werden, die als Trinkwasseruntersuchungsstellen zugelassen worden sind.

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Akkreditierungsurkunde
  • Akkreditierungsbescheid inkl. Anlagen
  • Berufsqualifikationsnachweis
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 49.2.5.1   -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 35,00 EUR und höchstens 700,00 EUR an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer
  • :1 Monat
    § 3 Absatz 1 Nr. 7 Niedersächsische Verordnung zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren zur Ausführung von Bundesrecht über eine einheitliche Stelle und über Bearbeitungsfristen (NeSVO)
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