Inhaltsbereich

Versammlungsrecht

zuklappen
OrdnungsverwaltungStandort anzeigen
ehem. Amtsgericht
Graftplatz 3
37170 Uslar
Telefon: 05571 307-132
Telefax: 05571 307-167
E-Mail:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.30 Uhr
Di. + Do. 14.00 - 16.00 Uhr


Allgemeine Informationen

Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.

Wer eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung anzuzeigen. Bei der Berechnung der Frist werden Sonntage, gesetzliche Feiertage und Sonnabende (§ 5 Nds. Versammlungsgesetz) nicht mitgezählt.

In der Anzeige sind anzugeben

  1. der Ort der Versammlung einschließlich des geplanten Streckenverlaufs bei sich fortbewegenden Versammlungen,
  2. der beabsichtigte Beginn und das beabsichtigte Ende der Versammlung,
  3. der Gegenstand der Versammlung,
  4. Name, Vornamen, Geburtsname, Geburtsdatum und Anschrift (persönliche Daten) der Leiterin oder des Leiters sowie deren oder dessen telefonische oder sonstige Erreichbarkeit und
  5. die erwartete Anzahl der teilnehmenden Personen.
zurück