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Wählbarkeitsbescheinigung

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Bürgerbüro
Graftstraße 7
37170 Uslar
Telefon: 05571 307-200
Telefax: 05571 307-207
E-Mail:

Mo. - Mi. 08:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
jeden 1. und 3. Sa. 10:00 - 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).

Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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