Personen mit einem geringen Einkommen können Wohngeld beantragen. Damit werden diese finanziell bei ihren Wohnkosten unterstützt. Voraussetzung ist, dass Sie keine Leistungen beziehen, bei denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Wichtig:
Wohngeld ist ein Wohnkostenzuschuss. Daher wird die Miete nicht in voller Höhe übernommen. Es dient nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jobcenter oder an den Fachbereich Soziale Leistungen.
Komplettanträge:
Mietzuschuss - Sie wohnen zur Miete
Lastenzuschuss - Sie bewohnen Eigentum
Formloser Wohngeldantrag zur Fristwahrung
Weitere Unterlagen finden Sie unter dem jeweiligen Menüpunkt.
Informationen zum Wohngeld Plus:
Der Wohngeld-Plus Flyer ist auch in weiteren Sprachen verfügbar: Leichte Sprache, Arabisch, Englisch, Französisch, Türkisch, Polnisch, Ukrainisch, Russisch
Wohngeld-Plus Rechner - voraussichtlichen Wohngeldanspruch berechnen
Das Erklärvideo zum Wohngeld ist auch in weiteren Sprachen verfügbar:
Leichte Sprache, Arabisch, Englisch, Französisch, Türkisch, Polnisch, Ukrainisch, Russisch


