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Wirtschaftliche Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung)

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Frau Dodenhöft (A – Bo, Ru – Sz)
Kreishaus, Zimmer 207 // 2. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81804
Telefax: 05551 708-055517089527
E-Mail:
Frau Fischer (Bp-Ga, Sch)
Kreishaus, Zimmer 201 // 2. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551708 81275
E-Mail:
Frau Friedhoff (Gb-Ki)
Kreishaus, Zimmer 202 // 2. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881252
E-Mail:
Frau Becker (Kj-Mn)
Kreishaus, Zimmer 202 // 2. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81424
Telefax: 05551 708-9527
E-Mail:
Frau Rose (Mo-Ro)
Kreishaus, Zimmer 201 // 2. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81254
E-Mail: E-Mail:
Herr Nils Markus (T-Z)
Kreishaus, Zimmer 203 // 2. OG
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81827
Telefax: 05551 708-9527
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Allein finanzielle Leistungen stellen für sich keine Kinder- oder Jugendhilfen dar. Sie sind aber fast immer eine Folge von zu gewährenden Eingliederungshilfen, Erzie-hungshilfen und Hilfen für junge Volljährige. Die Anträge werden gestellt beim Allgemeinen Sozialdienst – Fachbereich 31. Erst nach Entscheidung über die Erforderlichkeit und Geeignetheit solcher Leistungen kümmert sich die Wirtschaftliche Hilfe um die finanziellen Umsetzungen und bezahlt ambulante Betreuungskosten, Heimkosten, Pflegegelder und sonstige Beihilfen.

Bei der Umsetzung solcher Leistungen ist die Wirtschaftliche Hilfe also vorrangig Ansprechpartner von Betreuungskräften, Heimträgern und Pflegefamilien.

Weil bei Hilfen in Heimen oder Pflegefamilien das Jugendamt aber auch die gesamten Kosten für den Lebensunterhalt tragen muss, wird bei solchen stationären Leistungen die Wirtschaftliche Hilfe auch Ansprechpartner für die Eltern und manchmal auch für die jungen Menschen selbst. Diese müssen nämlich zu diesen Kosten einen Beitrag leisten, wenn ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse das erlauben. Regelmäßig wird mindestens das Kindergeld als Kostenbeitrag gefordert. Zu beachten ist auch, dass bei einer vollstationären Unterbringung Ansprüche auf andere Leistungen entfallen (z. B. Sozialhilfe, Unterhalts- und Unterhaltsvorschusszahlungen) oder auf das Jugendamt übergehen (z. B. Halbwaisenrenten, Ausbildungshilfen).

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist der Fachbereich 33 - Jugend- und Beistandschaften der Northeimer Kreisverwaltung.

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