Hinweis der Stadt Uslar
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/der Hundehalter wegzieht. Kann dieser Zeitpunkt vom Steuerpflichtigen nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht erst mit Ende des Monats, in dem der Hund schriftlich bei der Stadt abgemeldet wird.