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Vorzeitige Umschreibung Grundsteuer

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Erklärung zur vorzeitigen Umschreibung vorbehaltlich der Zurechnung durch das Finanzamt Northeim-Herzberg am Harz

Bei Kauf/Erbe/Übergabe eines Hauses oder Grundstücks bekommt das Finanzamt automatisch alle Unterlagen, die zur Umschreibung auf den/die neuen Eigentümer benötigt werden. Darum kümmert sich der Notar, bei dem der Vertrag geschlossen wurde.

Der bisherige Grundstückseigentümer bleibt immer so lange gegenüber der Stadt Uslar zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet, bis das Finanzamt es dem Käufer gem. § 10 Grundsteuergesetz zurechnet. Nach § 22 des Bewertungsgesetzes erfolgt diese Zurechnung immer zum 1. Januar des auf den Kaufvertrag folgenden Jahres.

Wenn Sie also beispielsweise zum 1. März einen Kaufvertrag geschlossen haben, schreibt das Finanzamt das Eigentum trotzdem erst später, nämlich zum 1. Januar des folgenden Jahres auf Ihren Namen um. Danach erhält der Käufer einen Grundsteuerbescheid ab dem Folgejahr von der Stadt Uslar.

Die im Kaufvertrag getroffenen Regelungen sind privatrechtlich und nur bindend zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Eine gegenseitige Erstattung der Steuern bis zur Umschreibung wäre auch eine Möglichkeit, den Zeitraum zwischen Kaufvertrag und dem 1. Januar auszugleichen.

Für Grundstückskäufer, die vor dem 1. Januar die Grundsteuer übernehmen möchten, kann hier schriftlich erklärt werden, ab welchem Zeitpunkt die Grundsteuer übernommen werden soll. Hierüber erhält der Käufer einen neuen Abgabenbescheid ab dem angegebenen Monat. Der Verkäufer bekommt einen Bescheid, der ihn von der restlichen Grundsteuer bis zum Jahresende entlastet.

Neuer Eigentümer

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Angaben zum Objekt

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Hier ist der Monat anzugeben, ab wann die Grundsteuer übernommen werden soll.
Zahlart

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Datenschutz

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Nach der Prüfung der Erklärung zum Eigentumsübergang erhalten Sie den Grundsteuerbescheid per Post.

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