Die Bekanntmachung der Stadt Uslar vom 16.02.2026 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl wird aufgrund der Änderung des § 45d der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) wie folgt angepasst:
- Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Direktwahl endet gemäß § 45d Abs. 6 der NKWG nunmehr am 69. Tag vor der Wahl um 18:00 Uhr.
Für die Direktwahl am 13. September 2026 bedeutet dies, dass Wahlvorschläge spätestens bis zum 6. Juli 2026, 18:00 Uhr bei der Gemeindewahlleitung der Stadt Uslar einzureichen sind. - Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der ursprünglichen Bekanntmachung unberührt.
Uslar, 11.05.2026
Der Gemeindewahlleiter
der Stadt Uslar
gez.
Klodner