Von den Wahlvorschlagsträgern können ab dem 12.07.2026 auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortschaften (im Zusammenhang bebaute Ortsteile) Stellschilder (Größe etwa 1 m²) installiert werden. Durch die Aufstellung der Schilder dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt sowie Bäume und Anlagen nicht beschädigt werden.
Durch Plakatwerbung darf es nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen kommen oder deren Wirkung beeinträchtigen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Wahlplakate an privaten Anlagen und Einrichtungen im Straßenraum, wie Leitungsmasten, Schaltschränken oder Transformatorstationen, an Hauswänden, Mauern oder Zäunen ohne Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers nicht angeklebt oder in anderer Weise angebracht werden dürfen.
Die Stadt Uslar ist mit der Anbringung von sog. Auslegerwerbung an ihren Lichtmasten einverstanden, sofern eine Größe von DIN A 1 nicht überschritten wird und die angebrachten Ausleger mit einer Schutzunterlage befestigt werden, so dass nach deren Entfernung keine Rückstände verbleiben.
Die Erlaubnis wird nicht für farbige Lichtmasten erteilt. Bei Beschädigungen (z.B. durch Entfernen von Klebebändern) wird die Stadt Uslar Schadenersatz geltend machen.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit dürfen Plakate, Banner o.ä. im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen, unter Brücken und im Innenrand von Kurven nicht angebracht oder aufgestellt werden. Das Anbringen von Plakaten an Straßenbäumen sowie das Befestigen von Werbeträgern und Plakaten an Pfosten vorhandener Verkehrskennzeichen und -einrichtungen ist ebenfalls unzulässig. Der lichte Raum (Verkehrs- zuzüglich Sicherheitsraum) ist freizuhalten.
Unmittelbar nach den Kommunalwahlen (ggfls. nach einer Stichwahl) sind die Stellschilder und Ausleger wieder zu entfernen, da diese sonst von der Stadt Uslar kostenpflichtig entfernt werden.
Uslar, 08.07.2026
STADT USLAR
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez.
Klodner