Gemäß § 8 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 5. Juli 2006 (Nds. GVBl. S 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3), werden hiermit die im Gebiet der Stadt Uslar vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, für die am 13. September 2026 stattfindenden Kommunalwahlen und der Direktwahl bis zum
10. Februar 2026
Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen.
Den Vorsitz im Gemeindewahlausschuss führt der Gemeindewahlleiter, der 6 weitere Mitglieder und stellvertretende Mitglieder beruft.
Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können gemäß § 13 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3), ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
Auf die Vorschriften des § 13 Abs. 3 NKWG zur Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes aus wichtigem Grund wird hingewiesen.
Die Vorschläge sind schriftlich zu richten an:
Stadt Uslar
- Gemeindewahlleitung -
Graftstr. 7
37170 Uslar
Uslar, 05. Januar 2026
STADT USLAR
gez.
Klodner
Gemeindewahlleite