Die Niedersächsische Landesregierung hat festgelegt, dass die allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen in Niedersachsen am 13. September 2026 (allgemeiner Kommunalwahltag) stattfinden werden.
Der Rat der Stadt Uslar hat gemäß § 45b Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28. Januar 2014 in der zurzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 30. September 2025 beschlossen, dass als Wahltag für die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters für die Stadt Uslar (Direktwahl) ebenfalls der 13. September 2026 bestimmt wird.
Gemäß § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 5. Juli 2006 in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit §§ 9 und 45c NKWG mache ich bekannt:
Für das Wahlgebiet der Stadt Uslar hat der Rat der Stadt Uslar in seiner Sitzung am 16.12.2025 gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 4 NKWG
als Gemeindewahlleiter
Herrn Bernd Klodner (Allgemeiner Vertreter)
und als stellvertretenden Gemeindewahlleiter
Herrn Andreas Meisel (Verwaltungsfachangestellter)
berufen.
Die Dienstanschrift der Gemeindewahlleitung lautet:
Stadt Uslar
- Gemeindewahlleitung -
Graftstr. 7
37170 Uslar
Uslar, 23. Dezember 2025
STADT USLAR
gez.
Bauer
Bürgermeister