Die Stadt Uslar möchte auf diesem Wege alle Steuerpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, an die Zahlung der Grundsteuer sowie Gewerbesteuervorauszahlungen für das zweite Quartal 2026 am 15. Mai 2026 erinnern. Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus dem zuletzt ergangenen Bescheid.
Wir bitten alle Steuerpflichtigen, die fälligen Beträge bis zum oben genannten Termin unter Angabe der Finanzadresse auf eines der Konten der Stadtkasse zu überweisen.
Sofern am Fälligkeitstag kein Zahlungseingang festzustellen ist, treten die gesetzlichen Verzugsfolgen ein. Dies führt zur Festsetzung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren.
Um künftige Mahnungen zu vermeiden, empfehlen wir die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Entsprechende Formulare finden Sie auf unserer Homepage sowie über den QR-Code
Uslar, 29.04.2026
Der Bürgermeister
Bauer
