Die Stadt Uslar weist alle Steuerpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen und von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch machen, auf den bevorstehenden Zahlungstermin hin. Am 1. Juli 2026 wird die Grundsteuer sowie die Hundesteuer für das gesamte Kalenderjahr 2026 in einem Betrag fällig.
Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus dem zuletzt ergangenen Bescheid.
Wir bitten alle Steuerpflichtigen, die fälligen Beträge zum oben genannten Termin unter Angabe der Finanzadresse auf eines der Konten der Stadtkasse zu überweisen.
Sofern am Fälligkeitstag kein Zahlungseingang festzustellen ist, treten die gesetzlichen Verzugsfolgen ein. Dies führt zur Festsetzung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren.
Um künftige Mahnungen zu vermeiden, empfehlen wir die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Entsprechende Formulare finden Sie auf unserer Homepage sowie über den QR-Code
Uslar, 09.06.2026
Der Bürgermeister
Bauer

