Der Rat der Stadt Uslar hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 folgende Beschlüsse gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz gefasst:
1. Der Jahresabschluss der Stadt Uslar für das Haushaltsjahr 2023 wird beschlossen. Der Jahresfehlbetrag von 1.777.953,54 € wird in das Haushaltsjahr 2023 vorgetragen.
Die Haushaltswirtschaft der Stadt Uslar für das Haushaltsjahr 2023 ist im Rahmen der Festsetzungen der Haushaltssatzung und der dazu ergänzend erfolgten Beschlüsse aufgrund von § 117 NKomVG erfolgt.
2. Dem Bürgermeister wird für den Jahresabschluss 2023 die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss sowie der um die Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen öffentlich aus in der Zeit vom
23.03.2026 bis einschließlich 31.03.2026
während der Dienststunden der Stadt Uslar
in der Finanzverwaltung, Zimmer 17,
Graftstr. 7, 37170 Uslar.
Uslar, 19.03.2026
STADT USLAR
Der Bürgermeister
gez. Bauer