Gemäß § 16 und § 45b Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBI. 2025 Nr. 3), fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrates, die Wahl der Ortsräte und die Direktwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters am 13.09.2026 auf und gebe Folgendes bekannt:
I. Wahlbekanntmachung
Am 13.09.2026 werden in der Stadt Uslar die Wahl des Stadtrates, die Wahl der Ortsräte und die Direktwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters durchgeführt.
Im Falle einer erforderlichen Stichwahl findet diese am 27.09.2026 ebenfalls in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt.
1. Wahl des Stadtrates
1.1
Für den Rat der Stadt Uslar beträgt die Anzahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren 30.
1.2
Die Wahl wird in einem Wahlbereich durchgeführt. Dieser wird durch das Gebiet der Stadt Uslar begrenzt.
1.3
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrere Bewerberinnen und Bewerber enthalten, höchstens jedoch 35. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Person (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten.
2. Wahl der Ortsräte
2.1
Für die 19 Ortschaften der Stadt Uslar wird je ein Ortsrat gewählt. Für jede Ortsratswahl bilden die genannten Ortschaften je ein gesondertes Wahlgebiet mit je einem Wahlbereich, der durch das Gebiet der Ortschaft begrenzt wird.
2.2
Für die Wahl der Ortsräte ergibt sich die Zahl der zu wählenden Mitglieder aus § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Uslar. Die Höchstzahl der von einer Partei oder Wählergruppe zu benennenden Bewerberinnen oder Bewerber ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
|
Ortsrat |
Zahl der Ortsrats-mitglieder |
Höchstzahl Bewerber/-innen |
|
Ahlbershausen, Bollensen, Delliehausen, Dinkelhausen, Eschershausen, Fürstenhagen, Gierswalde, Kammerborn, Offensen, Schlarpe, Vahle und Verliehausen |
5 |
10 |
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Allershausen, Schoningen, Sohlingen, Schönhagen und Wiensen |
7 |
12 |
|
Volpriehausen |
9 |
14 |
|
Uslar |
13 |
18 |
2.3
Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Person (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten.
3. Direktwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters
3.1
Die Direktwahl wird in einem Wahlbereich durchgeführt. Dieser wird durch das Gebiet der Stadt Uslar begrenzt.
3.2
Es ist eine Bürgermeisterin/ ein Bürgermeister zu wählen.
3.3
Jeder Wahlvorschlag darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten.
II. Wahlvorschläge
1. Aufforderung zur rechtzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis Montag, den 20. Juli 2026, 18:00 Uhr, bei mir im Verwaltungsgebäude, Graftstraße 7, 37170 Uslar, einzureichen.
Auf die Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in den §§ 21 ff., 45d ff. NKWG und §§ 32 ff. NKWO weise ich hin.
2. Unterschriften für Wahlvorschläge
Ein Wahlvorschlag kann von einer Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder von einer wahlberechtigten Einzelperson eingereicht werden (§ 21 Abs. 1 NKWG).
Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein.
Er muss außerdem persönlich und handschriftlich unterzeichnet (Unterstützungsunterschriften) sein
- für die Wahl des Stadtrates von mindestens 20 für die Stadtratswahl Wahlberechtigten,
- für die Wahl des Ortsrates Uslar von mindestens 20 für die Ortswahl Wahlberechtigten,
- für die Wahl der übrigen Ortsräte von mindestens 10 für die jeweilige Ortsratswahl Wahlberechtigten,
- für die Direktwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters von mindestens 150 Wahlberechtigten.
Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von mir kostenfrei ausgegeben.
Bei der Anforderung des Formblatts durch eine Partei oder Wählergruppe ist der Name der Partei oder das Kennwort der Wählergruppe und, wenn sie eine Kurzbezeichnung führt, auch diese anzugeben und zu bestätigen, dass die Bewerberinnen und Bewerber nach § 24 Abs. 1 oder 2 NKWG bereits aufgestellt worden sind. In der Anforderung für einen Einzelvorschlag ist der Name der Einzelperson anzugeben.
Bei folgenden Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen sind solche Unterstützungsunterschriften nicht erforderlich (nach § 21 Abs. 10 NKWG und durch Bekanntmachung der Nds. Landeswahlleiterin gem. § 22 Abs. 2 NKWG):
Für die Wahl des Stadtrates:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Die Linke (Die Linke)
- Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
- Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG)
Für die Ortsratswahlen:
In allen Ortschaften:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Die Linke (Die Linke)
- Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
Darüber hinaus für die Wahl in:
- Ahlbershausen: Freie Wählergemeinschaft Ahlbershausen (FWG)
- Allershausen: Wählergruppe „Zukunft für Allershausen“ (WZA)
- Bollensen: Wählergruppe „Aktive Bollenser Bürger“ (ABB)
- Delliehausen: Delliehäuser Wählergemeinschaft (DWG)
- Dinkelhausen: Freie Wählergemeinschaft Dinkelhausen (FWD)
- Eschershausen: Eschershäuser Wählergemeinschaft (EWG)
- Fürstenhagen: Wählergemeinschaft Fürstenhagen (WGF)
- Gierswalde: Freie Wählerliste Gierswalde (FWG)
- Kammerborn: Freie Wählergemeinschaft Kammerborn (FWK)
- Offensen: Wählerliste „Bürger für Offensen“ (BFO)
- Schlarpe: Wählergruppe „Aktives Schlarpe“ (WAS)
- Schönhagen: Wähler-Bündnis Schönhagen (WBS)
- Schoningen: Wählergruppe „Wir für Schoningen“ (WFS)
- Sohlingen: Sohlinger Wahlliste (SW)
- Uslar: Unabhängige Wählergemeinschaft Uslar (UWG)
- Vahle: Wählergemeinschaft Vahle (WGV)
- Verliehausen: Verliehäuser Wählerbündnis (VWB)
- Volpriehausen: Bürgerliste Volpriehausen (BLV)
- Wiensen: Wählergruppe „Gemeinsam für Wiensen“ (GFW)
Für die Direktwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters:
- der derzeitige Amtsinhaber
sowie Bewerber der folgenden Parteien/Wählergruppen: - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Die Linke (Die Linke)
- Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
- Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG)
3. Wahlanzeige
Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 NKWG nicht erfüllen und daher nicht unter II., Ziffer 2 aufgeführt sind, können gemäß § 22 Abs. 1 NKWG als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl bis zum 15.06.2026 (90. Tag vor der Wahl) angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Wahlanzeige sind die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestellt, so ist ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Bundesvorstand beizufügen.
Parteien, die bereits im Deutschen Bundestag oder im Niedersächsischen Landtag vertreten sind, müssen ihre Beteiligung an der Wahl nicht anzeigen. Laut Bekanntmachung des Niedersächsischen Landeswahlleiters nach § 22 Abs. 2 NKWG (vom 23.07.2025, Nds. MBl. 2025 Nr. 372) müssen folgende Parteien keine Anzeige abgeben:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Die Linke (Die Linke)
Außerdem müssen Wählergruppen und Einzelbewerber keine Wahlanzeige abgeben.
Uslar, 16.02.2026
Der Gemeindewahlleiter
der Stadt Uslar
gez.
Klodner