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Hundesteuer Abmeldung

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Über diesen Online-Service können Sie einen Hund abmelden, der nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt.

Alle Personen, die einen Hund halten, sind dazu verpflichtet, diesen nach Beendigung der Haltung abzumelden und die Hundemarke an die Stadt Uslar zurückzugeben. 

Angaben der Hundehalterin/ des Hundehalters

Angaben der Hundehalterin/ des Hundehalters

Freiwillige Angabe für eventuelle Rückfragen
Telefonnummer
Freiwillige Angabe für eventuelle Rückfragen
Angaben zum Hund

Angaben zum Hund

Bitte tragen Sie hier wenn möglich die Finanzadresse für eine schnellere Zuordnung ein. Diese finden Sie auf Ihrem Hundesteuerbescheid.
Bitte geben Sie hier die Nummer der entsprechenden Hundemarke ein.
Angaben zur Beendigung der Hundehaltung

Angaben zur Beendigung der Hundehaltung

Abmeldegrund*Bitte geben Sie hier im Folgenden den Grund für die Abmeldung Ihres Hundes an

Hinweis der Stadt Uslar

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/der Hundehalter wegzieht. Kann dieser Zeitpunkt vom Steuerpflichtigen nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht erst mit Ende des Monats, in dem der Hund schriftlich bei der Stadt abgemeldet wird.

Nachweis zum Verbleib des Hundes

Nachweis zum Verbleib des Hundes

Bitte laden Sie einen entsprechenden Nachweis zum Verbleib des Hundes hoch (z.B. Kaufvertrag, Euthanasiebescheinigung vom Tierarzt, Einäscherungsbestätigung, etc.)

Sie können uns hier etwas mitteilen.
Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

*) Pflichtfelder