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Aufgaben des Verbandes
Der Unterhaltungsverband (UHV) Schwülme ist für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung (§ 100 NWG) verantwortlich. Hierunter sind Gewässer zu verstehen, die wegen ihrer überörtlichen Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverbandes in einem Verzeichnis aufgeführt sind, das die Wasserbehörde (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) als Verordnung aufstellt. Soweit die nüchterne Formulierung.
Konkret bedeutet dies, dass der UHV sowohl den ordnungsgemäßen Abfluss als auch die Pflege und Entwicklung der zu unterhaltenden Fließgewässer sicherstellen muss.
Mindestens einmal im Jahr, in der Regel im Herbst, werden Gewässerkontrollen (sog. Verbandsschauen) abgehalten, um den Zustand der Gewässer zu überprüfen sowie Räum- und Pflegemaßnahmen zu koordinieren. Der jeweils zuständige Verbandstechniker begutachtet hierbei "per pedes" für seinen Zuständigkeitsbereich (Schaubezirk) mit bis zu drei sogenannten Schaubeauftragten und weiteren fachkundigen Personen, die Gewässer und verschafft sich hierbei einen Überblick über den aktuellen Gewässerzustand.
Dies ist die wichtige Vorarbeit für...
Gehölzarbeiten
Den ordnungsgemäßen Abfluss behindernde Gehölze müssen soweit zurückgeschnitten oder aus dem Abflussprofil entfernt werden, dass der Wasserabfluss nicht gefährdet wird. Diese Arbeiten müssen im Einklang mit der Natur durchgeführt werden und werden daher im Vorfeld desöfteren von den Naturschutzbehörden und Wasserbehörden der Landkreise Northeim, Göttingen und Kassel begleitet.
Aufarbeitung von Windbrüchen
Starke Stürme stellen den UHV immer wieder vor die Aufgabe, den durch sie verursachten Windbruch mit schwerem Gerät aus den gewässerbetten und deren Uferbereichen entfernen zu müssen. Dies ist nicht immer einfach, denn nur nach längeren Trocken- oder Frostperioden können die Gewässer mit LKW und Bagger ohne Schaden für Äcker und Wiesen erreicht werden. Der Verband ist inzwischen dazu übergegangen die mittlerweile überalterten und daher besonders umsturzgefährdeten Bäume nach und nach zu entnehmen. Selbstverständlich erfolgt in der Regel auch einen Ersatzbepflanzung.
Räumungsarbeiten
Anlandungen, Verkrautungen, Treibgut und Gehölze im Gewässerprofil müssen beseitigt werden, um den Abflussquerschnitt wieder herzustellen und den ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu gewährleisten. Im Bereich von Brücken und Durchlässen sind diese Arbeiten besonders wichtig.
Sicherungsarbeiten
Diese Arbeiten sind etwas in den Hintergrund getreten. Die Sicherung von durch Hochwasser entstandenen Auskolkungen oder Uferabbrüchen erfolgt nur noch punktuell, sofern einen Beeinträchtigung des Wasserabflusses zu befürchten ist. Hier wird der Neuausrichtung der Gewässerunterhaltung nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten Rechnung getragen.
| Unterhaltungsverband Schwülme | |
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