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Fundsachenverkauf
Sechs Monate müssen die gefundenen Sachen aufbewahrt werden. Hat sich der Besitzer in dieser Zeit nicht gemeldet, erhält zunächst der Finder die Möglichkeit, das Gefundene gegen Gebühr abzuholen. Verzichtet er auf das "Recht zum Erwerb des Eigentums", gehen die Sachen in das Eigentum der Stadt über und können anderweitig veräußert werden.
Gerne können Sie mit dem Fundbüro einen Termin ausmachen, um die zum Verkauf angeboteten Gegenstände in Augenschein zu nehmen. Oder Sie senden uns unter Angabe ihres Namens, ihrer Adresse und der Nummer des gewünschten Gegenstandes eine E-Mail.
Telefon: 05571 / 307-200 oder E-Mail: service@uslar.de
Die Gegenstände werden so zum Verkauf angeboten, wie sie abgegeben wurden. D.h. die Stadt Uslar übernimmt keine Gewähr für Verkehrssicherheit, Funktion oder Ähnliches. Teilweise sind Reparaturen an den Gegenständen durchzuführen.
| Bürgerbüro | |
| Graftstraße 7 37170 Uslar Telefon: 05571 307-200 Telefax: 05571 307-207 E-Mail: service@uslar.de | Mo. - Mi. 08:00 - 16:00 Uhr Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr jeden 1. und 3. Sa. 10:00 - 12:00 Uhr |


