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- Herr R. Mohr
Bauverwaltung - Stadtentwicklungehem. Amtsgericht, Zimmer 08 // 1. OG
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Städtebaulicher Denkmalschutz
© JDSollingphotoRund 65 Häuser der Uslarer Innenstadt stehen unter Denkmalschutz. Neben Gebäuden in der Langen Straße zählen dazu schwerpunktmäßig Fachwerkhäuser der Mühlen- und Pastorenstraße. Um diesen historischen Stadtkern zu erhalten, hat der Rat den Antrag zur Aufnahme ins niedersächsische Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ beschlossen.
Private Eigentümer können von Fördergeld profitieren. Aus diesem Grund hatte die Stadt Uslar bereits im April 2016 zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung mit dem Thema „Sanierung des historischen Stadtkerns“ eingeladen. Vorgestellt wurden der Antrag für das Städtebauförderungsprogramm sowie die Erarbeitung einer Anmeldebegründung. Nachdem nun eine Zusage wahrscheinlicher wurde, fand am 14. Juni 2017 eine weitere Veranstaltung statt, in der zahlreiche Eigentümer ihr Interesse an einer Sanierung ihrer Gebäude bekundeten.
Ziel des Förderprogramms sind die Sicherung und der Erhalt von historischen Stadtkernen mit denkmalwerter Bausubstanz auf breiter Grundlage. Da große Teile des Uslarer Stadtkerns unter Denkmalschutz stehen, konnte die Stadtverwaltung davon ausgehen, dass die Voraussetzungen gegeben sind, um in das noch recht junge Programm aufgenommen zu werden.
Förderfähig sind über dieses Programm sowohl die Sicherung als auch die Modernisierung und Instandsetzung erhaltenswerter historischer Gebäude sowie historischer Ensembles. Auch die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen und Plätzen mit geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und des Stadtgrundrisses sind grundsätzlich förderfähig.
Schwerpunkt der Uslarer Stadtkernsanierung sollen jedoch zunächst private Sanierungsmaßnahmen sein. Für die Anwohner besteht die Möglichkeit, direkte finanzielle Zuschüsse hierfür in Anspruch zu nehmen. Weitere Details zur Förderung können den Richtlinien und der Erhaltungssatzung entnommen werden.
Der Bescheid der Zuweisung der Bundesfinanzhilfe für das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz, Sanierungsmaßnahme Historischer Stadtkern wird in Uslar am 27. Juni 2017 von Herrn Wunderling-Weilbier überreicht werden. Somit können Förderanträge ab sofort gestellt werden.