Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für Grundbesitz im Gebiet der Stadt Uslar erhoben wird.
Sind Sie Eigentümer eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in Niedersachsen der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert. Diese Werte stellen wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dar, den ebenfalls das Finanzamt ermittelt und durch Bescheid festsetzt. Diesen Bescheid sowie den Einheitswertbescheid bekommen Sie als Eigentümer vom Finanzamt. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dann die an die Stadt Uslar zu entrichtende Grundsteuer.
Den Hebesatz setzt die Stadt Uslar in ihrer Haushaltssatzung fest.
Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn sie eine gemeinnützige Körperschaft sind und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird.
Eine Befreiung ist jedoch nicht möglich bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Wohngebäuden. Eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen Sie beim Finanzamt.
In besonderen Fällen auch besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer zu erlassen.
Die Hebesätze der Stadt Uslar betragen derzeit:
Grundsteuer A: 485 %
Grundsteuer B: 275 %

