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Grundsteuer

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Frau R. RackwitzStandort anzeigen
Finanzverwaltung - SteuernVerwaltungsgebäude der Stadt Uslar, Zimmer 17 // 1. OG
Graftstraße 7
37170 Uslar
Telefon: 05571 307-121
Telefax: 05571 307-107
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Allgemeine Informationen

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für Grundbesitz im Gebiet der Stadt Uslar erhoben wird.
Sind Sie Eigentümer eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in Niedersachsen der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert. Diese Werte stellen wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dar, den ebenfalls das Finanzamt ermittelt und durch Bescheid festsetzt. Diesen Bescheid sowie den Einheitswertbescheid bekommen Sie als Eigentümer vom Finanzamt. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dann die an die Stadt Uslar zu entrichtende Grundsteuer.
Den Hebesatz setzt die Stadt Uslar in ihrer Haushaltssatzung fest.
Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn sie eine gemeinnützige Körperschaft sind und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird.

Eine Befreiung ist jedoch nicht möglich bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Wohngebäuden. Eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen Sie beim Finanzamt.
In besonderen Fällen auch besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer zu erlassen.

Die Hebesätze der Stadt Uslar betragen derzeit:
Grundsteuer A: 485 %
Grundsteuer B: 275 %

Verfahrensablauf

Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, bekommen Sie von der Stadt Uslar auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer. Dieser Bescheid enthält die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten,setzt die Stadt Uslar die Grundsteuer lediglich durch öffentliche Bekanntmachung fest.

Voraussetzungen

Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine,
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.  
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

Von Ihnen sind zunächst keine Unterlagen erforderlich.

Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das Finanzamt Northeim gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.  
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte bei der Finanzverwaltung der Stadt Uslar, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

Sollten Sie im Laufe eines Jahres ein Grundstück erworben haben und möchten schon vor Umschreibung des Finanzamtes Northeim die Steuerpflicht übernehmen, erhalten Sie dazu Informationen unter "Grundsteuer - vorzeitige Umschreibung"

Welche Gebühren fallen an?
  • Bei Zahlung zu den Fälligkeiten fallen keine weiteren Gebühren an
  • Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (Mahngebühren, Säumniszuschläge, später auch Vollstreckungskosten).
  • Auf Antrag können die Zahlungen auch gestundet werden oder es kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Hierfür werden Stundungszinsen berechnet.
  • Um Verzögerungen und damit verbundene Kosten zu vermeiden, können die Beträge abgebucht werden. Den Vordruck für einen Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschriftmandat) finden Sie auf dieser Seite.
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Grundsteuerzahlung ist zu den folgenden Zahlungsterminen fällig:

Bei vierteljährlicher Zahlung (über 30 Euro/Jahr) sind dies:

15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Jahres

Bei halbjährlicher Zahlung (15-30 Euro/Jahr):

15. Februar und 15. August des Jahres

Bei einmaliger Zahlung (unter 15 Euro/Jahr):

15. August des Jahres

Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

Rechtsbehelf

Haben Sie Einwände gegen den Grundsteuerbescheid, so können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (kostenpflichtig) Klage beim Verwaltungsgericht erheben. 

Bevor Sie Klage erheben, sprechen Sie uns an. Meist können Unstimmigkeiten schon vorher dadurch beseitigt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Wichtig ab 01.07.2022 © Stadt Uslar


Über www.elster.de steht Ihnen ab dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses bereits jetzt unter www.elster.de beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden.

Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Beachten Sie bitte dazu auch untenstehenden Link

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