Sie haben in Uslar ein Haus, ein Grundstück oder eine andere Immobilie gekauft?
Das Finanzamt bekommt automatisch alle Unterlagen, die zur Umschreibung auf Sie als neuen Eigentümer benötigt werden. Darum kümmert sich der Notar, bei dem der Vertrag ausgearbeitet wurde.
Der bisherige Grundstückseigentümer bleibt immer so lange gegenüber der Stadt Uslar zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet, bis das Finanzamt es dem Käufer gem. § 10 Grundsteuergesetz zurechnet. Nach § 22 des Bewertungsgesetzes erfolgt diese Zurechnung immer zum
- Januar des auf den Kaufvertrag folgenden Jahres.
Wenn Sie also beispielsweise zum 1. März einen Kaufvertrag geschlossen haben, schreibt das Finanzamt das Eigentum trotzdem erst später, nämlich zum 1. Januar des folgenden Jahres auf Ihren Namen um. Danach erhält der Käufer einen Grundsteuerbescheid ab dem Folgejahr von der Stadt Uslar.
Die im Kaufvertrag getroffenen Regelungen sind privatrechtlich und nur bindend zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Eine gegenseitige Erstattung der Steuern bis zur Umschreibung wäre auch eine Möglichkeit, den Zeitraum zwischen Kaufvertrag und dem 1. Januar auszugleichen.
