Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine
Abmeldung beim zentralen Hunderegister
notwendig.
§§ 6 und 7 der Hundesteuersatzung der Stadt Uslar
Beginn und Ende der Steuerpflicht, Anzeige- und Auskunftspflichten
Die Haltung eines Hundes ist innerhalb einer Woche abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke sind im Bürgerbüro oder der Finanzverwaltung möglich.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
