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Hundesteuer Abmeldung

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Frau R. RackwitzStandort anzeigen
Finanzverwaltung - SteuernVerwaltungsgebäude der Stadt Uslar, Zimmer 17 // 1. OG
Graftstraße 7
37170 Uslar
Telefon: 05571 307-121
Telefax: 05571 307-107
E-Mail:
Frau T. RömermannStandort anzeigen
FinanzverwaltungVerwaltungsgebäude der Stadt Uslar, Zimmer 17 // 1. OG
Graftstraße 7
37170 Uslar
Telefon: 05571 307-122
Telefax: 05571 307-107
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Hunderegister Niedersachsen VCard
Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 044139010400
Telefax: 044139010401
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.hun­de­re­gis­ter-nds.­de/lo­ginÖffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr



Allgemeine Informationen

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

§§ 6 und 7 der Hundesteuersatzung der Stadt Uslar

Beginn und Ende der Steuerpflicht, Anzeige- und Auskunftspflichten

Die Haltung eines Hundes ist innerhalb einer Woche abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke sind im Bürgerbüro oder der Finanzverwaltung möglich.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Bürgerbüro der Stadt Uslar, Zimmer 4, Graftstr. 7, 37170 Uslar

oder

Finanzverwaltung der Stadt Uslar, Zimmer 17, Graftstr. 7, 37170 Uslar

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes Abmeldeformular
  • das ausgefüllte Abmeldeformular
  • ein Nachweis über die erfolgte Einschläferung
  • ein Nachweis über die Abgabe bei Besitzerwechsel (Kaufvertrag o.ä.)
  • die Hundemarke ist abzugeben
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Die Abmeldung muss innerhalb einer Woche, nachdem die Steuerpflicht nicht mehr vorliegt, vorgenommen werden. Wird der Hund später abgemeldet,  wird eine rückwirkende Abmeldung nur vorgenommen, wenn der Zeitpunkt nachgewiesen werden kann (Bescheinigung Einschläferung o.ä.). Ist dies nicht möglich, endet die Steuerpflicht erst mit Ende des Monats, in dem der Hund schriftlich bei der Stadt Uslar abgemeldet wurde.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".

   

 Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur "Hundesteuer Anmeldung"

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